Search engine for discovering works of Art, research articles, and books related to Art and Culture
ShareThis
Javascript must be enabled to continue!

Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19

View through CrossRef
Der Generalsuperintendent übte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen aus. Er besaß Sitz und Stimme im Oberkonsistorium sowie im für die adligen und klösterlichen Gebiete zuständigen Landoberkonsistorium. Seit 1636 fand die Bezeichnung Generalsuperintendent Verwendung. Die königlichen und gottorfischen Generalsuperintendenten waren jeweils für die Anteile ihrer Landesherren in beiden Herzogtümern zuständig. Die Vereinigung der königlichen und gottorfischen Distrikte in Schleswig 1720 führte dazu, dass sich der Aufsichtsbereich des königlichen Generalsuperintendenten endgültig über das ganze Herzogtum Schleswig erstreckte. Das Herzogtum Holstein war ab 1784 unter dem königlichen Generalsuperintendenten vereint. 1834 wurde das Amt in einen Zuständigkeitsbereich für Schleswig und einen für Holstein getrennt. Mit der Einführung der schleswig-holsteinischen Kirchenverfassung von 1922 wurde das Amt eines Generalsuperintendenten abgeschafft und durch den Landesbischof ersetzt. Diesem Findbuch liegt eine Neuverzeichnung der Bestände der Archive der Generalsuperintendenturen im Jahr 2011 zugrunde: Titel und Laufzeit sämtlicher Archivalien wurden überprüft. Umfangreiche und schwer verständliche Aktentitel wurden durch kürzere und modernere ersetzt. Ältere Bezeichnungen wurden beibehalten, sofern sie gängige Suchbegriffe darstellen. Umfangreiche Akten geteilt und neue Nummern angelegt. Zudem erhielten die Archivalien neue Nummerierungen. Eine Konkordanz am Ende des Findbuchs gibt darüber Aufschluss, unter welchen neuen Signaturen die alten Nummern zu finden sind. Ein Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs. Klassifikationsbegriffe wurden in der Regel nicht aufgenommen.
Hamburg University Press, publishing house of the Hamburg State and University Library
Title: Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19
Description:
Der Generalsuperintendent übte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen aus.
Er besaß Sitz und Stimme im Oberkonsistorium sowie im für die adligen und klösterlichen Gebiete zuständigen Landoberkonsistorium.
Seit 1636 fand die Bezeichnung Generalsuperintendent Verwendung.
Die königlichen und gottorfischen Generalsuperintendenten waren jeweils für die Anteile ihrer Landesherren in beiden Herzogtümern zuständig.
Die Vereinigung der königlichen und gottorfischen Distrikte in Schleswig 1720 führte dazu, dass sich der Aufsichtsbereich des königlichen Generalsuperintendenten endgültig über das ganze Herzogtum Schleswig erstreckte.
Das Herzogtum Holstein war ab 1784 unter dem königlichen Generalsuperintendenten vereint.
1834 wurde das Amt in einen Zuständigkeitsbereich für Schleswig und einen für Holstein getrennt.
Mit der Einführung der schleswig-holsteinischen Kirchenverfassung von 1922 wurde das Amt eines Generalsuperintendenten abgeschafft und durch den Landesbischof ersetzt.
Diesem Findbuch liegt eine Neuverzeichnung der Bestände der Archive der Generalsuperintendenturen im Jahr 2011 zugrunde: Titel und Laufzeit sämtlicher Archivalien wurden überprüft.
Umfangreiche und schwer verständliche Aktentitel wurden durch kürzere und modernere ersetzt.
Ältere Bezeichnungen wurden beibehalten, sofern sie gängige Suchbegriffe darstellen.
Umfangreiche Akten geteilt und neue Nummern angelegt.
Zudem erhielten die Archivalien neue Nummerierungen.
Eine Konkordanz am Ende des Findbuchs gibt darüber Aufschluss, unter welchen neuen Signaturen die alten Nummern zu finden sind.
Ein Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs.
Klassifikationsbegriffe wurden in der Regel nicht aufgenommen.

Related Results

Pedersstræde i Viborg. Købstadarkæologiske undersøgelser 1966/67
Pedersstræde i Viborg. Købstadarkæologiske undersøgelser 1966/67
Pedersstræde in Viborg Archäologische Untersuchungen der Stadt ViborgSchon seit dem 17. Jahrhundert hat man die historisch-topographische Entwicklung der Stadt Viborg zum Gegenstan...
Internationales Baurecht
Internationales Baurecht
Das Völkerrecht ist die Gesamtheit rechtlich verbindlicher Normen, die die Beziehungen zwischen den Subjekten der internationalen Rechtsordnung regeln und insgesamt eine eigenständ...
Entwicklung HPLC‐MS/MS‐basierter Methoden zur Multi‐Mykotoxinanalytik in Humanurin
Entwicklung HPLC‐MS/MS‐basierter Methoden zur Multi‐Mykotoxinanalytik in Humanurin
ZusammenfassungMykotoxine sind toxische Sekundärmetaboliten von Schimmelpilzen verschiedener Gattungen. Der Befall von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen wie Getreide, Obst, Nüssen ...
Analytik von Chlorparaffinen und Mineralöl‐Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mittels GCxGC‐QTOG/MS
Analytik von Chlorparaffinen und Mineralöl‐Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mittels GCxGC‐QTOG/MS
ZusammenfassungChlorparaffine (CPs, chlorinated paraffins) und Mineralöl‐Kohlenwasserstoffe (MOH, mineral oil hydrocarbons) sind komplexe Mischungen, die sich aus zehn‐ bis hundert...
Interaktion von Shiga Toxin mit primären humanen intestinalen und renalen Epithelzellen
Interaktion von Shiga Toxin mit primären humanen intestinalen und renalen Epithelzellen
ZusammenfassungInfektionen durch enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)‐Bakterien können beim Menschen wässrige und blutige Durchfälle verursachen und im schlimmsten Fall das...
Data from Apigenin Sensitizes Colon Cancer Cells to Antitumor Activity of ABT-263
Data from Apigenin Sensitizes Colon Cancer Cells to Antitumor Activity of ABT-263
<div>Abstract<p>Apigenin is an edible plant-derived flavonoid that shows modest antitumor activities <i>in vitro</i> and <i>in vivo</i>. Apigeni...
Data from Apigenin Sensitizes Colon Cancer Cells to Antitumor Activity of ABT-263
Data from Apigenin Sensitizes Colon Cancer Cells to Antitumor Activity of ABT-263
<div>Abstract<p>Apigenin is an edible plant-derived flavonoid that shows modest antitumor activities <i>in vitro</i> and <i>in vivo</i>. Apigeni...

Back to Top