Javascript must be enabled to continue!
Internationales Baurecht
View through CrossRef
Das Völkerrecht ist die Gesamtheit rechtlich verbindlicher Normen, die die Beziehungen zwischen den Subjekten der internationalen Rechtsordnung regeln und insgesamt eine eigenständige, zugleich jedoch mit den nationalen Rechtsordnungen interagierende Rechtsordnung bilden. In der zeitgenössischen Rechtsdoktrin sowie in Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen werden völkerrechtliche Verträge, das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze traditionell als Quellen des Völkerrechts anerkannt, wobei diese Bestimmung als Kodifikation der wesentlichen Beweismittel für die Existenz völkerrechtlicher Normen und nicht als abschließende Aufzählung der Rechtsquellen verstanden wird, während Gerichtsentscheidungen und die Lehre als Hilfsmittel zur Feststellung des Inhalts der geltenden Normen dienen.
Die völkerrechtlichen Verträge umfassen sowohl bilaterale als auch multilaterale Übereinkünfte mit unterschiedlichem Grad an Institutionalisierung – von universellen Konventionen bis hin zu spezialisierten Vertragsregimen. Zu dieser Kategorie können auch Musterverträge, Richtlinien, Satzungen internationaler Organisationen und typische Rechtskonstruktionen gezählt werden, die mit dem Ziel der Harmonisierung der Regelung entwickelt wurden, sofern sie anschließend in Form rechtlich verbindlicher Vereinbarungen verankert oder in nationale Rechtsordnungen transformiert werden. Das Völkergewohnheitsrecht bildet sich auf der Grundlage einer gefestigten und konsistenten Staatenpraxis sowie der Überzeugung von der Rechtspflichtigkeit des entsprechenden Verhaltens (opinio juris sive necessitatis). Die von zivilisierten Nationen anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze fungieren als zusätzliche Quelle der völkerrechtlichen Regelung, insbesondere in Konstellationen, in denen andere Formen der Normsetzung fehlen, und werden in der deutschen Doktrin als Grundsätze verstanden, die sowohl aus übereinstimmenden nationalen Rechtsordnungen als auch aus der eigenen Struktur der internationalen Rechtsordnung hervorgehen.
Historisch gehen die Wurzeln des Völkerrechts auf Gewohnheiten zurück, die sich in den Beziehungen zwischen frühen politischen Einheiten und Staaten herausgebildet haben, in denen soziale Beziehungen durch ungeschriebene, aus der Praxis entstandene und durch gesellschaftliche Autorität gestützte Regeln geordnet wurden. Diese Entwicklung nahm mit der Zeit die Gestalt eines stabilen Systems zwischenstaatlicher Normen und Institutionen an, die rechtlich verbindliche Wirkung entfalten und als Grundlage der modernen internationalen Rechtsordnung anerkannt wurden.
In Ermangelung eines zentralen Organs der internationalen Regulierung greifen Staaten auf eigenständige Mechanismen zur Konfliktprävention und Sicherung von Stabilität zurück. Nach dem Ersten Weltkrieg gründeten die führenden Mächte den Völkerbund, um durch kollektive Verpflichtungen zur Nichtanwendung von Gewalt zu verhindern, dass lokale Konflikte in globale Kriege eskalieren. Im Jahr 1945 wurde die Charta der Vereinten Nationen angenommen, die den Grundsatz der Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit verankerte und den Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegte, jede Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta), wobei dieses Dokument in der deutschen und europäischen Doktrin häufig als konstituierender Vertrag verfassungsähnlichen Charakters für die internationale Gemeinschaft qualifiziert wird. Staaten mit begrenzten militärischen Ressourcen haben regionale Verteidigungsbündnisse geschaffen, um sich wechselseitig gegen den Druck mächtigerer Akteure zu schützen. So wurde durch den Nordatlantikvertrag von 1949 die NATO gegründet, in deren Rahmen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, einander im Falle eines bewaffneten Angriffs Beistand zu leisten (Art. 5 des Vertrags), während der Warschauer Vertrag von 1955 eine vergleichbare Funktion innerhalb des sozialistischen Blocks erfüllte und die Entwicklung vertraglicher Mechanismen kollektiver Sicherheit und gegenseitiger Verteidigung im Rahmen der durch die UN-Charta vorgegebenen Ordnung veranschaulicht.
Im wirtschaftlichen Bereich schließen Staaten bilaterale und multilaterale Abkommen ab, die darauf abzielen, Verhandlungspositionen im Handel auszugleichen, gemeinsame Interessen gegenüber wirtschaftlich stärkeren Staaten zu wahren und stabile Regime des internationalen Wirtschaftsrechts zu etablieren. Zu diesen Instrumenten zählen Freihandelszonen, Zollunionen und Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Standards (etwa die Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsunion oder Freihandelsabkommen im Rahmen der CPTPP), die es den Beteiligten ermöglichen, Hemmnisse abzubauen, gemeinsame Verhandlungen auf Augenhöhe zu führen und Integrationsprozesse nach dem Vorbild der Rechtsordnung der Europäischen Union und des WTO-Regimes zu institutionalisieren. Mit Stand 2025 haben sich in der Welt stabile Machtzentren herausgebildet, zu denen die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China, die Russische Föderation, die Europäische Union und die Republik Indien zählen, was die pluralistische Struktur der modernen internationalen Gemeinschaft und die Vielzahl miteinander interagierender Rechtsordnungen widerspiegelt. In der völkerrechtlichen Wissenschaft wurde früher weithin eine Einteilung der Rechtssysteme in „Rechtskreise“ verwendet: das anglo-amerikanische (präzedenzbasierte) Recht, das kontinentale (kodifizierte) Recht, das islamische Recht, traditionelle Rechtsordnungen und andere. Unter den heutigen Bedingungen verliert diese Einteilung jedoch zunehmend ihre Bedeutung als einziges Instrument der rechtsvergleichenden Analyse. In kontinentaleuropäischen Systemen wie dem russischen Recht ist eine wachsende Bedeutung der Rechtsprechung, insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, zu beobachten, während in präzedenzorientierten Systemen wie dem US-amerikanischen Recht umgekehrt eine intensive Arbeit an der Vereinheitlichung und Kodifizierung der Rechtsprechung geleistet wird, in deren Rahmen Kompilationen und typische Sammlungen von Rechtspositionen entstehen, was die Annäherung der Ansätze verschiedener Rechtsfamilien und die Stärkung der Rolle über- und zwischenstaatlicher Standards befördert.
Moderne Informationstechnologien, insbesondere Systeme der Künstlichen Intelligenz, beeinflussen die Rechtsanwendung in erheblichem Maße. Intelligente Plattformen zur Analyse von Rechtsprechung ermöglichen es, innerhalb von Sekundenbruchteilen relevante Rechtspositionen zu identifizieren und algorithmische Unterstützung bei der Entwicklung rechtlicher Argumentationen zu nutzen. Dies führt zu einer schrittweisen Annäherung der Rechtssysteme, insbesondere in Bezug auf die Begründung rechtlicher Positionen, die Ausgestaltung der Doktrin und die Interpretation des Gerechtigkeitsprinzips als eines von der nationalen Herkunft der Norm unabhängigen Maßstabs, und wirft zugleich neue Fragen nach Transparenz, Reproduzierbarkeit und Legitimität solcher digitaler Instrumente im internationalen und nationalen Recht auf.
Die gegenwärtige völkerrechtliche Praxis zeigt immer häufiger eine wechselseitige Durchdringung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Elemente. Staaten verhängen Sanktionsregime gegen natürliche Personen, während Privatpersonen ihrerseits internationale und übernationale Instanzen mit Klagen gegen Staaten anrufen, unter anderem in umweltrechtlichen und investitionsrechtlichen Streitigkeiten. Unter diesen Bedingungen wird die traditionelle Trennlinie zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht zunehmend unscharf, und es entsteht Bedarf an einer neuen Art juristischen Denkens, das auf praktische Spezialisierung ausgerichtet ist und die Entwicklung des transnationalen Rechts berücksichtigt, das über die klassische Gegenüberstellung von innerstaatlichem und internationalem Recht hinausgeht.
In der Rechtswissenschaft ist eine Tendenz zur Herausbildung von Disziplinen erkennbar, die sich auf bestimmte Regelungsbereiche konzentrieren: Weltraumrecht, Digitalrecht, Steuerrecht, internationales Wirtschaftsrecht, Investitionsrecht und andere. Dieser Ansatz erweist sich in einer transnationalen Rechtsumgebung als besonders effektiv, da er es erlaubt, Normen unter Berücksichtigung der Spezifik der jeweiligen Rechtsverhältnisse, der tatsächlich entwickelten Praxis sowie der vielschichtigen Interaktion internationaler, regionaler und nationaler Regulierungsregime zu systematisieren und sektorübergreifende komplexe Regime herauszuarbeiten, wie sie für die moderne europäische und deutsche Doktrin etwa im Umwelt-, Energie- und Finanzrecht typisch sind.
Im europäischen und insbesondere im deutschen Kontext kommt großskaligen grenzüberschreitenden Bau- und Infrastrukturprojekten im Energiesektor, wie den Pipeline-Systemen „Nord Stream“ und „Nord Stream 2“, besondere Bedeutung zu. Diese Projekte verdeutlichen anschaulich, dass Planung, Errichtung und Betrieb von Unterwasserpipelines und anderen Objekten kritischer Infrastruktur nicht nur technischen Standards und privatrechtlichen Vertragskonstruktionen unterliegen, sondern durch einen mehrstufigen Komplex von Normen des Völkerrechts, des Rechts der Europäischen Union, des nationalen Rechts sowie des internationalen Wirtschafts- und Energierechts geprägt werden. Die Erfahrungen mit der Realisierung und der späteren Beschädigung dieser Objekte haben in der deutschen und europäischen Doktrin Fragen nach der Neubewertung der Ansätze zur Gewährleistung von Sicherheit und Resilienz solcher Projekte, zur Verteilung von Risiken zwischen Staaten, Investoren, Betreibern und Lieferanten sowie zum Inhalt vertraglicher Klauseln über höhere Gewalt, Änderung der Umstände, Sanktionen und Schutz kritischer Infrastruktur aufgeworfen. Unter diesen Bedingungen gewinnen das internationale Baurecht und das internationale Bauvertragsrecht besondere praktische Bedeutung als Instrumente, die es ermöglichen, die Struktur von Werkverträgen und damit verbundenen Vereinbarungen neu zu denken, langfristige energie- und industriepolitische Interessen Deutschlands, der Europäischen Union insgesamt und Russlands zu berücksichtigen und sie in ein kohärentes Rechtsregime für grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte einzubetten.
Die vorliegende Monographie ist dem internationalen Baurecht gewidmet – einem spezifischen Bereich der internationalen öffentlich- und privatrechtlichen Regulierung, der die Rechtsbeziehungen erfasst, die im Zusammenhang mit der Durchführung grenzüberschreitender Bauprojekte entstehen, und an der Schnittstelle des internationalen Wirtschafts-, Investitions- und Umweltrechts angesiedelt ist. Innerhalb dieses Bereichs tritt ihr praktischer Aspekt – das internationale Bauvertragsrecht – hervor, dessen Gegenstand Vertragskonstruktionen, Mechanismen des Vertragsmanagements, Methoden der Risikoverteilung sowie Instrumente zur Streitbeilegung in internationalen Bauverträgen und den damit verbundenen Verfahren sind, einschließlich der Anwendung der Musterbedingungen der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils (FIDIC) und der Praxis der internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
Die Monographie beruht auf dreißig eigenständigen Forschungsarbeiten im Bereich des internationalen Baurechts und des internationalen Bauvertragsrechts, die im Rahmen der in der Russischen Föderation anerkannten wissenschaftlichen Fachrichtung „Völkerrechtliche Wissenschaften“ durchgeführt wurden. Ein Teil dieser Arbeiten ist grundlegenden Fragen des Status und der Struktur des internationalen Baurechts gewidmet, ein anderer Teil analysiert konkrete Vertragsmechanismen, die FIDIC-Standards, Risikoverteilungsregime und die Praxis internationaler Schiedsgerichte. Die Ergebnisse sämtlicher Studien wurden in peer-reviewten juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht, die in der Liste der russischen Obersten Attestationskommission (WAK) geführt werden, wobei die überwiegende Mehrheit dieser Zeitschriften dem ersten oder zweiten Quartil einschlägiger Bewertungs- und Rankingsysteme wissenschaftlicher Zeitschriften zugeordnet ist. Eine derartige vorherige wissenschaftliche Erprobung gewährleistet einen hohen Grad der Verifizierung der Argumentation und erlaubt es, die Monographie Arbeiten zuzuzählen, die dem aktuellen internationalen akademischen Standard im Bereich des Völkerrechts entsprechen.
Title: Internationales Baurecht
Description:
Das Völkerrecht ist die Gesamtheit rechtlich verbindlicher Normen, die die Beziehungen zwischen den Subjekten der internationalen Rechtsordnung regeln und insgesamt eine eigenständige, zugleich jedoch mit den nationalen Rechtsordnungen interagierende Rechtsordnung bilden.
In der zeitgenössischen Rechtsdoktrin sowie in Artikel 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen werden völkerrechtliche Verträge, das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze traditionell als Quellen des Völkerrechts anerkannt, wobei diese Bestimmung als Kodifikation der wesentlichen Beweismittel für die Existenz völkerrechtlicher Normen und nicht als abschließende Aufzählung der Rechtsquellen verstanden wird, während Gerichtsentscheidungen und die Lehre als Hilfsmittel zur Feststellung des Inhalts der geltenden Normen dienen.
Die völkerrechtlichen Verträge umfassen sowohl bilaterale als auch multilaterale Übereinkünfte mit unterschiedlichem Grad an Institutionalisierung – von universellen Konventionen bis hin zu spezialisierten Vertragsregimen.
Zu dieser Kategorie können auch Musterverträge, Richtlinien, Satzungen internationaler Organisationen und typische Rechtskonstruktionen gezählt werden, die mit dem Ziel der Harmonisierung der Regelung entwickelt wurden, sofern sie anschließend in Form rechtlich verbindlicher Vereinbarungen verankert oder in nationale Rechtsordnungen transformiert werden.
Das Völkergewohnheitsrecht bildet sich auf der Grundlage einer gefestigten und konsistenten Staatenpraxis sowie der Überzeugung von der Rechtspflichtigkeit des entsprechenden Verhaltens (opinio juris sive necessitatis).
Die von zivilisierten Nationen anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze fungieren als zusätzliche Quelle der völkerrechtlichen Regelung, insbesondere in Konstellationen, in denen andere Formen der Normsetzung fehlen, und werden in der deutschen Doktrin als Grundsätze verstanden, die sowohl aus übereinstimmenden nationalen Rechtsordnungen als auch aus der eigenen Struktur der internationalen Rechtsordnung hervorgehen.
Historisch gehen die Wurzeln des Völkerrechts auf Gewohnheiten zurück, die sich in den Beziehungen zwischen frühen politischen Einheiten und Staaten herausgebildet haben, in denen soziale Beziehungen durch ungeschriebene, aus der Praxis entstandene und durch gesellschaftliche Autorität gestützte Regeln geordnet wurden.
Diese Entwicklung nahm mit der Zeit die Gestalt eines stabilen Systems zwischenstaatlicher Normen und Institutionen an, die rechtlich verbindliche Wirkung entfalten und als Grundlage der modernen internationalen Rechtsordnung anerkannt wurden.
In Ermangelung eines zentralen Organs der internationalen Regulierung greifen Staaten auf eigenständige Mechanismen zur Konfliktprävention und Sicherung von Stabilität zurück.
Nach dem Ersten Weltkrieg gründeten die führenden Mächte den Völkerbund, um durch kollektive Verpflichtungen zur Nichtanwendung von Gewalt zu verhindern, dass lokale Konflikte in globale Kriege eskalieren.
Im Jahr 1945 wurde die Charta der Vereinten Nationen angenommen, die den Grundsatz der Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit verankerte und den Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegte, jede Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art.
2 Abs.
4 UN-Charta), wobei dieses Dokument in der deutschen und europäischen Doktrin häufig als konstituierender Vertrag verfassungsähnlichen Charakters für die internationale Gemeinschaft qualifiziert wird.
Staaten mit begrenzten militärischen Ressourcen haben regionale Verteidigungsbündnisse geschaffen, um sich wechselseitig gegen den Druck mächtigerer Akteure zu schützen.
So wurde durch den Nordatlantikvertrag von 1949 die NATO gegründet, in deren Rahmen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, einander im Falle eines bewaffneten Angriffs Beistand zu leisten (Art.
5 des Vertrags), während der Warschauer Vertrag von 1955 eine vergleichbare Funktion innerhalb des sozialistischen Blocks erfüllte und die Entwicklung vertraglicher Mechanismen kollektiver Sicherheit und gegenseitiger Verteidigung im Rahmen der durch die UN-Charta vorgegebenen Ordnung veranschaulicht.
Im wirtschaftlichen Bereich schließen Staaten bilaterale und multilaterale Abkommen ab, die darauf abzielen, Verhandlungspositionen im Handel auszugleichen, gemeinsame Interessen gegenüber wirtschaftlich stärkeren Staaten zu wahren und stabile Regime des internationalen Wirtschaftsrechts zu etablieren.
Zu diesen Instrumenten zählen Freihandelszonen, Zollunionen und Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Standards (etwa die Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsunion oder Freihandelsabkommen im Rahmen der CPTPP), die es den Beteiligten ermöglichen, Hemmnisse abzubauen, gemeinsame Verhandlungen auf Augenhöhe zu führen und Integrationsprozesse nach dem Vorbild der Rechtsordnung der Europäischen Union und des WTO-Regimes zu institutionalisieren.
Mit Stand 2025 haben sich in der Welt stabile Machtzentren herausgebildet, zu denen die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China, die Russische Föderation, die Europäische Union und die Republik Indien zählen, was die pluralistische Struktur der modernen internationalen Gemeinschaft und die Vielzahl miteinander interagierender Rechtsordnungen widerspiegelt.
In der völkerrechtlichen Wissenschaft wurde früher weithin eine Einteilung der Rechtssysteme in „Rechtskreise“ verwendet: das anglo-amerikanische (präzedenzbasierte) Recht, das kontinentale (kodifizierte) Recht, das islamische Recht, traditionelle Rechtsordnungen und andere.
Unter den heutigen Bedingungen verliert diese Einteilung jedoch zunehmend ihre Bedeutung als einziges Instrument der rechtsvergleichenden Analyse.
In kontinentaleuropäischen Systemen wie dem russischen Recht ist eine wachsende Bedeutung der Rechtsprechung, insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, zu beobachten, während in präzedenzorientierten Systemen wie dem US-amerikanischen Recht umgekehrt eine intensive Arbeit an der Vereinheitlichung und Kodifizierung der Rechtsprechung geleistet wird, in deren Rahmen Kompilationen und typische Sammlungen von Rechtspositionen entstehen, was die Annäherung der Ansätze verschiedener Rechtsfamilien und die Stärkung der Rolle über- und zwischenstaatlicher Standards befördert.
Moderne Informationstechnologien, insbesondere Systeme der Künstlichen Intelligenz, beeinflussen die Rechtsanwendung in erheblichem Maße.
Intelligente Plattformen zur Analyse von Rechtsprechung ermöglichen es, innerhalb von Sekundenbruchteilen relevante Rechtspositionen zu identifizieren und algorithmische Unterstützung bei der Entwicklung rechtlicher Argumentationen zu nutzen.
Dies führt zu einer schrittweisen Annäherung der Rechtssysteme, insbesondere in Bezug auf die Begründung rechtlicher Positionen, die Ausgestaltung der Doktrin und die Interpretation des Gerechtigkeitsprinzips als eines von der nationalen Herkunft der Norm unabhängigen Maßstabs, und wirft zugleich neue Fragen nach Transparenz, Reproduzierbarkeit und Legitimität solcher digitaler Instrumente im internationalen und nationalen Recht auf.
Die gegenwärtige völkerrechtliche Praxis zeigt immer häufiger eine wechselseitige Durchdringung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Elemente.
Staaten verhängen Sanktionsregime gegen natürliche Personen, während Privatpersonen ihrerseits internationale und übernationale Instanzen mit Klagen gegen Staaten anrufen, unter anderem in umweltrechtlichen und investitionsrechtlichen Streitigkeiten.
Unter diesen Bedingungen wird die traditionelle Trennlinie zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht zunehmend unscharf, und es entsteht Bedarf an einer neuen Art juristischen Denkens, das auf praktische Spezialisierung ausgerichtet ist und die Entwicklung des transnationalen Rechts berücksichtigt, das über die klassische Gegenüberstellung von innerstaatlichem und internationalem Recht hinausgeht.
In der Rechtswissenschaft ist eine Tendenz zur Herausbildung von Disziplinen erkennbar, die sich auf bestimmte Regelungsbereiche konzentrieren: Weltraumrecht, Digitalrecht, Steuerrecht, internationales Wirtschaftsrecht, Investitionsrecht und andere.
Dieser Ansatz erweist sich in einer transnationalen Rechtsumgebung als besonders effektiv, da er es erlaubt, Normen unter Berücksichtigung der Spezifik der jeweiligen Rechtsverhältnisse, der tatsächlich entwickelten Praxis sowie der vielschichtigen Interaktion internationaler, regionaler und nationaler Regulierungsregime zu systematisieren und sektorübergreifende komplexe Regime herauszuarbeiten, wie sie für die moderne europäische und deutsche Doktrin etwa im Umwelt-, Energie- und Finanzrecht typisch sind.
Im europäischen und insbesondere im deutschen Kontext kommt großskaligen grenzüberschreitenden Bau- und Infrastrukturprojekten im Energiesektor, wie den Pipeline-Systemen „Nord Stream“ und „Nord Stream 2“, besondere Bedeutung zu.
Diese Projekte verdeutlichen anschaulich, dass Planung, Errichtung und Betrieb von Unterwasserpipelines und anderen Objekten kritischer Infrastruktur nicht nur technischen Standards und privatrechtlichen Vertragskonstruktionen unterliegen, sondern durch einen mehrstufigen Komplex von Normen des Völkerrechts, des Rechts der Europäischen Union, des nationalen Rechts sowie des internationalen Wirtschafts- und Energierechts geprägt werden.
Die Erfahrungen mit der Realisierung und der späteren Beschädigung dieser Objekte haben in der deutschen und europäischen Doktrin Fragen nach der Neubewertung der Ansätze zur Gewährleistung von Sicherheit und Resilienz solcher Projekte, zur Verteilung von Risiken zwischen Staaten, Investoren, Betreibern und Lieferanten sowie zum Inhalt vertraglicher Klauseln über höhere Gewalt, Änderung der Umstände, Sanktionen und Schutz kritischer Infrastruktur aufgeworfen.
Unter diesen Bedingungen gewinnen das internationale Baurecht und das internationale Bauvertragsrecht besondere praktische Bedeutung als Instrumente, die es ermöglichen, die Struktur von Werkverträgen und damit verbundenen Vereinbarungen neu zu denken, langfristige energie- und industriepolitische Interessen Deutschlands, der Europäischen Union insgesamt und Russlands zu berücksichtigen und sie in ein kohärentes Rechtsregime für grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte einzubetten.
Die vorliegende Monographie ist dem internationalen Baurecht gewidmet – einem spezifischen Bereich der internationalen öffentlich- und privatrechtlichen Regulierung, der die Rechtsbeziehungen erfasst, die im Zusammenhang mit der Durchführung grenzüberschreitender Bauprojekte entstehen, und an der Schnittstelle des internationalen Wirtschafts-, Investitions- und Umweltrechts angesiedelt ist.
Innerhalb dieses Bereichs tritt ihr praktischer Aspekt – das internationale Bauvertragsrecht – hervor, dessen Gegenstand Vertragskonstruktionen, Mechanismen des Vertragsmanagements, Methoden der Risikoverteilung sowie Instrumente zur Streitbeilegung in internationalen Bauverträgen und den damit verbundenen Verfahren sind, einschließlich der Anwendung der Musterbedingungen der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils (FIDIC) und der Praxis der internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
Die Monographie beruht auf dreißig eigenständigen Forschungsarbeiten im Bereich des internationalen Baurechts und des internationalen Bauvertragsrechts, die im Rahmen der in der Russischen Föderation anerkannten wissenschaftlichen Fachrichtung „Völkerrechtliche Wissenschaften“ durchgeführt wurden.
Ein Teil dieser Arbeiten ist grundlegenden Fragen des Status und der Struktur des internationalen Baurechts gewidmet, ein anderer Teil analysiert konkrete Vertragsmechanismen, die FIDIC-Standards, Risikoverteilungsregime und die Praxis internationaler Schiedsgerichte.
Die Ergebnisse sämtlicher Studien wurden in peer-reviewten juristischen Fachzeitschriften veröffentlicht, die in der Liste der russischen Obersten Attestationskommission (WAK) geführt werden, wobei die überwiegende Mehrheit dieser Zeitschriften dem ersten oder zweiten Quartil einschlägiger Bewertungs- und Rankingsysteme wissenschaftlicher Zeitschriften zugeordnet ist.
Eine derartige vorherige wissenschaftliche Erprobung gewährleistet einen hohen Grad der Verifizierung der Argumentation und erlaubt es, die Monographie Arbeiten zuzuzählen, die dem aktuellen internationalen akademischen Standard im Bereich des Völkerrechts entsprechen.
Related Results
Das Glossar zum öffentlichen Baurecht
Das Glossar zum öffentlichen Baurecht
Nie mehr Missverständnisse zwischen Juristen und Architekten
Die Mischung aus baurechtlichen und bautechnischen Begriffen in den Rechtsvorschriften führt in der Praxis im...
Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure
Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure
Für Studierende, Einsteiger und Praktiker
Die Verfasser geben mit dem Werk einen Überblick über die zentralen Regelungen des Öffentlichen Baurechts. Für Einsteiger, die s...
Burgenländisches Baurecht
Burgenländisches Baurecht
Kompakt und praxisnah aufbereitet Bringt Ordnung in das Burgenländische Baurecht Der topaktuelle Kommentar beantwortet kurz und prägnant sämtliche Fragen zum Burgenländischen Baure...
The use of MASS in the context of International Law of the Sea
The use of MASS in the context of International Law of the Sea
Nouvelles technologies dans le droit de la mer
L'automatisation et la numérisation redéfinissent l'ergonomie des comportements humains. En se limitant au domaine ma...
Existe-t-il une théorie chinoise des relations internationales ?
Existe-t-il une théorie chinoise des relations internationales ?
La production du savoir en théories des Relations Internationales a été essentiellement une oeuvre occidentale. Cette domination scientifique fondée sur l’histoire et la culture du...
Existe-t-il une théorie chinoise des relations internationales ?
Existe-t-il une théorie chinoise des relations internationales ?
La production du savoir en théories des Relations Internationales a été essentiellement une oeuvre occidentale. Cette domination scientifique fondée sur l’histoire et la culture du...
Badie avant Badie. L’apport de la sociologie historique comparative à sa perspective des relations internationales
Badie avant Badie. L’apport de la sociologie historique comparative à sa perspective des relations internationales
Il y a deux Badie : le spécialiste de la sociologie de l’État et de la sociologie historique comparative, et le spécialiste de la sociologie des relations internationales. L’object...
Internationales Privatrecht. Besonderer Teil. Hrsg. von Daniel Girsberger. Basel 2018 // Schweizerisches Privatrecht. Elfter Band: Internationales Privatrecht. Hrsg. von Daniel Girsberger. Basel 2008.
Internationales Privatrecht. Besonderer Teil. Hrsg. von Daniel Girsberger. Basel 2018 // Schweizerisches Privatrecht. Elfter Band: Internationales Privatrecht. Hrsg. von Daniel Girsberger. Basel 2008.
Internationales Privatrecht. Besonderer Teil. Hrsg. von Daniel Girsberger. Studienausgabe. Andreas Furrer, Daniel Girsberger, Kurt Siehr, Dirk Trüten. – Basel: Helbing Lichtenhahn ...

