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„Katastrophale Bedingungen“ Innenansichten aus der forensischen Psychiatrie in der DDR – Haus 213, Berlin-Buch
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ZusammenfassungDieser Artikel untersucht die wenig beleuchtete forensische Psychiatrie in
der DDR nach Erlass des Strafgesetzbuches von 1968. Anhand von Akten des
Landesarchivs Berlin, des Bundesarchivs und des Stasi-Unterlagen-Archivs
wird die historische Entwicklung der forensisch-psychiatrischen Klinik
Berlin-Buch, dem „Haus 213“, nachgezeichnet.Wie andere geschlossene psychiatrische Kliniken litt Haus 213 bis zum Ende
der DDR unter Überbelegung, mangelnden Sicherheitsvorkehrungen und zunehmend
katastrophalen baulichen Zuständen. Nach der Reform von 1968 und der
Abschaffung des Maßregelvollzugs in DDR dauerte es Jahre, bis vorgegebene
diagnostische Kriterien zur Aufnahme von Patienten grundlegend umgesetzt
wurden. Leitende Mediziner der Klinik kritisierten permanent die
therapeutischen Möglichkeiten. Volkspolizei und Staatssicherheit bemängelten
die hohe Zahl an Patientenausbrüchen. Umfangreiche Pläne zur Sanierung der
Klinik wurden nicht umgesetzt. Es gab offenbar kaum konsistente Konzepte,
die Patienten lebten unter desaströsen Bedingungen. Den Verantwortlichen war
bewusst, dass sowohl Staat als auch die SED bei der psychiatrischen
Versorgung von Straftätern versagte. Das MfS nutzte das Klinikum Berlin-Buch
für forensisch-psychiatrische Begutachtungen und pflegte enge
Arbeitsbeziehungen zum Haus 213. Leitende Ärzte arbeiteten als
Stasi-Spitzel.Deutlich wird, dass die politischen, ökonomischen und institutionellen
Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der forensischen Psychiatrie in der DDR
erheblich beeinflussten. Die Mängel bei der baulichen Ausstattung und der
personellen Besetzung sowie die Einmischung der Staatssicherheit werfen
grundlegende Fragen zur Rolle und Verantwortung des Staates in der
Versorgung psychisch kranker Straftäter auf. Zukünftige Forschungen sollten
sich verstärkt auf die Analyse forensisch-psychiatrischer Kliniken und deren
spezifische Behandlungskonzepte oder -möglichkeiten konzentrieren. Dies
erscheint auch nützlich, um Fragen zum möglichen Missbrauch der Psychiatrie
oder zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung im Kontext politischer
Strafverfahren differenziert zu beantworten.
Title: „Katastrophale Bedingungen“ Innenansichten aus der forensischen
Psychiatrie in der DDR – Haus 213, Berlin-Buch
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ZusammenfassungDieser Artikel untersucht die wenig beleuchtete forensische Psychiatrie in
der DDR nach Erlass des Strafgesetzbuches von 1968.
Anhand von Akten des
Landesarchivs Berlin, des Bundesarchivs und des Stasi-Unterlagen-Archivs
wird die historische Entwicklung der forensisch-psychiatrischen Klinik
Berlin-Buch, dem „Haus 213“, nachgezeichnet.
Wie andere geschlossene psychiatrische Kliniken litt Haus 213 bis zum Ende
der DDR unter Überbelegung, mangelnden Sicherheitsvorkehrungen und zunehmend
katastrophalen baulichen Zuständen.
Nach der Reform von 1968 und der
Abschaffung des Maßregelvollzugs in DDR dauerte es Jahre, bis vorgegebene
diagnostische Kriterien zur Aufnahme von Patienten grundlegend umgesetzt
wurden.
Leitende Mediziner der Klinik kritisierten permanent die
therapeutischen Möglichkeiten.
Volkspolizei und Staatssicherheit bemängelten
die hohe Zahl an Patientenausbrüchen.
Umfangreiche Pläne zur Sanierung der
Klinik wurden nicht umgesetzt.
Es gab offenbar kaum konsistente Konzepte,
die Patienten lebten unter desaströsen Bedingungen.
Den Verantwortlichen war
bewusst, dass sowohl Staat als auch die SED bei der psychiatrischen
Versorgung von Straftätern versagte.
Das MfS nutzte das Klinikum Berlin-Buch
für forensisch-psychiatrische Begutachtungen und pflegte enge
Arbeitsbeziehungen zum Haus 213.
Leitende Ärzte arbeiteten als
Stasi-Spitzel.
Deutlich wird, dass die politischen, ökonomischen und institutionellen
Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der forensischen Psychiatrie in der DDR
erheblich beeinflussten.
Die Mängel bei der baulichen Ausstattung und der
personellen Besetzung sowie die Einmischung der Staatssicherheit werfen
grundlegende Fragen zur Rolle und Verantwortung des Staates in der
Versorgung psychisch kranker Straftäter auf.
Zukünftige Forschungen sollten
sich verstärkt auf die Analyse forensisch-psychiatrischer Kliniken und deren
spezifische Behandlungskonzepte oder -möglichkeiten konzentrieren.
Dies
erscheint auch nützlich, um Fragen zum möglichen Missbrauch der Psychiatrie
oder zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung im Kontext politischer
Strafverfahren differenziert zu beantworten.
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