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„Katastrophale Bedingungen“ Innenansichten aus der forensischen Psychiatrie in der DDR – Haus 213, Berlin-Buch

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ZusammenfassungDieser Artikel untersucht die wenig beleuchtete forensische Psychiatrie in der DDR nach Erlass des Strafgesetzbuches von 1968. Anhand von Akten des Landesarchivs Berlin, des Bundesarchivs und des Stasi-Unterlagen-Archivs wird die historische Entwicklung der forensisch-psychiatrischen Klinik Berlin-Buch, dem „Haus 213“, nachgezeichnet.Wie andere geschlossene psychiatrische Kliniken litt Haus 213 bis zum Ende der DDR unter Überbelegung, mangelnden Sicherheitsvorkehrungen und zunehmend katastrophalen baulichen Zuständen. Nach der Reform von 1968 und der Abschaffung des Maßregelvollzugs in DDR dauerte es Jahre, bis vorgegebene diagnostische Kriterien zur Aufnahme von Patienten grundlegend umgesetzt wurden. Leitende Mediziner der Klinik kritisierten permanent die therapeutischen Möglichkeiten. Volkspolizei und Staatssicherheit bemängelten die hohe Zahl an Patientenausbrüchen. Umfangreiche Pläne zur Sanierung der Klinik wurden nicht umgesetzt. Es gab offenbar kaum konsistente Konzepte, die Patienten lebten unter desaströsen Bedingungen. Den Verantwortlichen war bewusst, dass sowohl Staat als auch die SED bei der psychiatrischen Versorgung von Straftätern versagte. Das MfS nutzte das Klinikum Berlin-Buch für forensisch-psychiatrische Begutachtungen und pflegte enge Arbeitsbeziehungen zum Haus 213. Leitende Ärzte arbeiteten als Stasi-Spitzel.Deutlich wird, dass die politischen, ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der forensischen Psychiatrie in der DDR erheblich beeinflussten. Die Mängel bei der baulichen Ausstattung und der personellen Besetzung sowie die Einmischung der Staatssicherheit werfen grundlegende Fragen zur Rolle und Verantwortung des Staates in der Versorgung psychisch kranker Straftäter auf. Zukünftige Forschungen sollten sich verstärkt auf die Analyse forensisch-psychiatrischer Kliniken und deren spezifische Behandlungskonzepte oder -möglichkeiten konzentrieren. Dies erscheint auch nützlich, um Fragen zum möglichen Missbrauch der Psychiatrie oder zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung im Kontext politischer Strafverfahren differenziert zu beantworten.
Title: „Katastrophale Bedingungen“ Innenansichten aus der forensischen Psychiatrie in der DDR – Haus 213, Berlin-Buch
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ZusammenfassungDieser Artikel untersucht die wenig beleuchtete forensische Psychiatrie in der DDR nach Erlass des Strafgesetzbuches von 1968.
Anhand von Akten des Landesarchivs Berlin, des Bundesarchivs und des Stasi-Unterlagen-Archivs wird die historische Entwicklung der forensisch-psychiatrischen Klinik Berlin-Buch, dem „Haus 213“, nachgezeichnet.
Wie andere geschlossene psychiatrische Kliniken litt Haus 213 bis zum Ende der DDR unter Überbelegung, mangelnden Sicherheitsvorkehrungen und zunehmend katastrophalen baulichen Zuständen.
Nach der Reform von 1968 und der Abschaffung des Maßregelvollzugs in DDR dauerte es Jahre, bis vorgegebene diagnostische Kriterien zur Aufnahme von Patienten grundlegend umgesetzt wurden.
Leitende Mediziner der Klinik kritisierten permanent die therapeutischen Möglichkeiten.
Volkspolizei und Staatssicherheit bemängelten die hohe Zahl an Patientenausbrüchen.
Umfangreiche Pläne zur Sanierung der Klinik wurden nicht umgesetzt.
Es gab offenbar kaum konsistente Konzepte, die Patienten lebten unter desaströsen Bedingungen.
Den Verantwortlichen war bewusst, dass sowohl Staat als auch die SED bei der psychiatrischen Versorgung von Straftätern versagte.
Das MfS nutzte das Klinikum Berlin-Buch für forensisch-psychiatrische Begutachtungen und pflegte enge Arbeitsbeziehungen zum Haus 213.
Leitende Ärzte arbeiteten als Stasi-Spitzel.
Deutlich wird, dass die politischen, ökonomischen und institutionellen Rahmenbedingungen die Möglichkeiten der forensischen Psychiatrie in der DDR erheblich beeinflussten.
Die Mängel bei der baulichen Ausstattung und der personellen Besetzung sowie die Einmischung der Staatssicherheit werfen grundlegende Fragen zur Rolle und Verantwortung des Staates in der Versorgung psychisch kranker Straftäter auf.
Zukünftige Forschungen sollten sich verstärkt auf die Analyse forensisch-psychiatrischer Kliniken und deren spezifische Behandlungskonzepte oder -möglichkeiten konzentrieren.
Dies erscheint auch nützlich, um Fragen zum möglichen Missbrauch der Psychiatrie oder zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung im Kontext politischer Strafverfahren differenziert zu beantworten.

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