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Gute Verordnungspraxis
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Die Arzneimittelverordnung steht am Anfang eines jeden Medikationsprozesses und kann somit gleich zu Beginn über Erfolg oder Misserfolg einer therapeutischen Intervention entscheiden. Eine „gute Verordnung“ zeichnet sich durch die Berücksichtigung von (1) relevanten pharmakokinetischen und pharmakodynamischen Besonderheiten und Komorbiditäten des Patienten sowie (2) evidenzbasierten Leitlinien und (3) dem spezifischen Setting, in dem eine Verordnung ausgestellt wird, aus. Das Setting wird darüber entscheiden, welche weiteren Partner mit welchen Kompetenzen, Bedürfnissen und Anforderungen im nachfolgenden Medikationsprozess beteiligt sein werden. Dazu zählen sowohl Apotheker, die das Arzneimittel abgeben oder den Patienten schulen oder auch Gesundheitspersonal, das das Arzneimittel verabreicht. Letztlich ist aber der Patient selbst oder seine Angehörigen der häufigste Partner in der Arzneimitteltherapie, da er, insbesondere im ambulanten Setting, die Mehrzahl der Arzneimittelanwendungen selbst durchführen wird und dabei durch seine Fertigkeiten und seine Überzeugung ein bestimmtes Arzneimittel (nicht) anzuwenden, den Verlauf der Therapie entscheidend beeinflussen kann. Zum Zeitpunkt der Verordnung ist der Arzt angehalten, all diese in der Zukunft ablaufenden Prozesse zu antizipieren und in seinem Entscheidungsprozess zu berücksichtigen. Er sollte darüber hinaus sicherstellen, dass die Verordnung mit allen relevanten Teilinformationen zur Verabreichung in einer expliziten, unmissverständlichen (leserlichen!) Art und Weise weitergegeben werden. Neben diesen inhaltlichen und formal-inhaltlichen Kriterien treffen insbesondere im ambulanten Versorgungssektor häufig noch formal-gesetzliche Anforderungen zu, die vorgeben, in welcher Art und Weise eine Therapie verordnet werden darf. Eine gute Verordnung ist folglich eine Kunst, die Fallstricke sind häufig – ihre Erkenntnis aber ein erster Schritt zur effektiven Fehlervermeidung in der Praxis.
Title: Gute Verordnungspraxis
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Die Arzneimittelverordnung steht am Anfang eines jeden Medikationsprozesses und kann somit gleich zu Beginn über Erfolg oder Misserfolg einer therapeutischen Intervention entscheiden.
Eine „gute Verordnung“ zeichnet sich durch die Berücksichtigung von (1) relevanten pharmakokinetischen und pharmakodynamischen Besonderheiten und Komorbiditäten des Patienten sowie (2) evidenzbasierten Leitlinien und (3) dem spezifischen Setting, in dem eine Verordnung ausgestellt wird, aus.
Das Setting wird darüber entscheiden, welche weiteren Partner mit welchen Kompetenzen, Bedürfnissen und Anforderungen im nachfolgenden Medikationsprozess beteiligt sein werden.
Dazu zählen sowohl Apotheker, die das Arzneimittel abgeben oder den Patienten schulen oder auch Gesundheitspersonal, das das Arzneimittel verabreicht.
Letztlich ist aber der Patient selbst oder seine Angehörigen der häufigste Partner in der Arzneimitteltherapie, da er, insbesondere im ambulanten Setting, die Mehrzahl der Arzneimittelanwendungen selbst durchführen wird und dabei durch seine Fertigkeiten und seine Überzeugung ein bestimmtes Arzneimittel (nicht) anzuwenden, den Verlauf der Therapie entscheidend beeinflussen kann.
Zum Zeitpunkt der Verordnung ist der Arzt angehalten, all diese in der Zukunft ablaufenden Prozesse zu antizipieren und in seinem Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.
Er sollte darüber hinaus sicherstellen, dass die Verordnung mit allen relevanten Teilinformationen zur Verabreichung in einer expliziten, unmissverständlichen (leserlichen!) Art und Weise weitergegeben werden.
Neben diesen inhaltlichen und formal-inhaltlichen Kriterien treffen insbesondere im ambulanten Versorgungssektor häufig noch formal-gesetzliche Anforderungen zu, die vorgeben, in welcher Art und Weise eine Therapie verordnet werden darf.
Eine gute Verordnung ist folglich eine Kunst, die Fallstricke sind häufig – ihre Erkenntnis aber ein erster Schritt zur effektiven Fehlervermeidung in der Praxis.
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