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Findbuch der Bestände Abt. 57 bis Abt. 62
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Nach Beendigung der schleswig-holsteinischen Erhebung stellten die europäischen Mächte 1851/1852 den dänischen Gesamtstaat wieder her, dem die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg angehörten. Dänemark erklärte seinen Verzicht auf einen Anschluss des Herzogtums Schleswig.
1863 entwarf die dänische Regierung jedoch eine neue Verfassung, die auf eine Anbindung des Herzogtums Schleswig an Dänemark und eine Trennung vom Herzogtum Holstein hinauslief. Der Deutsche Bund betrachtete diese Verfassung als Verstoß gegen die internationalen Abmachungen. Als der neue dänische König Christian IX. (reg. 1863-1906) im selben Jahr die Verfassung unterzeichnete, besetzten daher Bundeskontingente die von dänischen Truppen geräumten Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Bis zur Errichtung der für diese zuständigen preußischen Regierung zu Schleswig 1868 wurden beide Landesteile in der Folge von preußischen und österreichischen Übergangsbehörden verwaltet.
Der provisorische Charakter dieser Verwaltungen mit ihren zumeist nur wenige Monate tätigen Behörden spiegelt sich auch in der komplexen Bestandsbildung wider.
2007 wurden die Bestände der preußischen und österreichischen Verwaltung neu verzeichnet. Die Bearbeitung gab Anlass, auch eine Bestandsbereinigung durchzuführen. Die Signaturen der einzelnen Abteilungen wurden beibehalten; nur diejenigen mit Buchstabenzusatz erhielten eine neue Nummer, die ebenfalls in einer Konkordanz nachgewiesen ist.
Ein für alle Bestände gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs. Für die Suche nach einem Thema oder einem Sachbegriff sollte zuerst die sachsystematische Gliederung und als Ergänzung das Register genutzt werden.
Hamburg University Press, publishing house of the Hamburg State and University Library
Title: Findbuch der Bestände Abt. 57 bis Abt. 62
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Nach Beendigung der schleswig-holsteinischen Erhebung stellten die europäischen Mächte 1851/1852 den dänischen Gesamtstaat wieder her, dem die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg angehörten.
Dänemark erklärte seinen Verzicht auf einen Anschluss des Herzogtums Schleswig.
1863 entwarf die dänische Regierung jedoch eine neue Verfassung, die auf eine Anbindung des Herzogtums Schleswig an Dänemark und eine Trennung vom Herzogtum Holstein hinauslief.
Der Deutsche Bund betrachtete diese Verfassung als Verstoß gegen die internationalen Abmachungen.
Als der neue dänische König Christian IX.
(reg.
1863-1906) im selben Jahr die Verfassung unterzeichnete, besetzten daher Bundeskontingente die von dänischen Truppen geräumten Herzogtümer Holstein und Lauenburg.
Bis zur Errichtung der für diese zuständigen preußischen Regierung zu Schleswig 1868 wurden beide Landesteile in der Folge von preußischen und österreichischen Übergangsbehörden verwaltet.
Der provisorische Charakter dieser Verwaltungen mit ihren zumeist nur wenige Monate tätigen Behörden spiegelt sich auch in der komplexen Bestandsbildung wider.
2007 wurden die Bestände der preußischen und österreichischen Verwaltung neu verzeichnet.
Die Bearbeitung gab Anlass, auch eine Bestandsbereinigung durchzuführen.
Die Signaturen der einzelnen Abteilungen wurden beibehalten; nur diejenigen mit Buchstabenzusatz erhielten eine neue Nummer, die ebenfalls in einer Konkordanz nachgewiesen ist.
Ein für alle Bestände gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs.
Für die Suche nach einem Thema oder einem Sachbegriff sollte zuerst die sachsystematische Gliederung und als Ergänzung das Register genutzt werden.
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