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Die EU-Datenschutzgrundverordnung und deren Auswirkungen auf das Berufsbild des Steuerberaters
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Die wissenschaftliche Arbeit thematisiert das Zusammenwirken der DS-GVO mit der praktischen Tätigkeit eines Steuerberaters bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Durch die Einführung und Anwendung der DS-GVO konnte das Ziel der Vereinheitlichung des Datenschutzes zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten erreicht werden. Durch das DSAnpUG-EU wurde das BDSG in neuer, angepasster Form im Juni 2017 veröffentlicht. Verarbeiter personenbezogener Daten müssen sowohl die DS-GVO, als auch das BDSG-neu anwenden. Sofern der Anwendungsbereich nach Artikel 2 DS-GVO eröffnet ist, hat die Verarbeitung im Einklang mit der DS-GVO, insbesondere den Grundsätzen der Verarbeitung nach Artikel 5 DS-GVO und Artikel 6 DS-GVO zu erfolgen. Der Steuerberater, welcher als Berater zwischen den Parteien Mandant und Finanzverwaltung steht, hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Form der vereinbaren Tätigkeiten und den Vorbehaltstätigkeiten insbesondere die Einhaltung der Berufspflichten neben der Einhaltung der DS-GVO zu beachten. Die Veränderungen, welcher der Steuerberater als Verantwortlicher innerhalb einer Kanzlei umsetzen muss, umfassen dabei neben Risikoabschätzungen auch die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, eines Aufbewahrungs- und Löschkonzepts sowie die Implementierung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Bezüglich der Erweiterung der geschäftlichen Möglichkeiten eines Steuerberaters hinsichtlich des Gebiets des Datenschutzes sind Konflikte aufgrund unerlaubter Rechtsberatung im Bereich des Datenschutzes sowie der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter zu vermeiden. Eine Unterstützung der Mandanten bei der Wahrnehmung des Auskunftsrechts gegenüber der Finanzverwaltung wird ermöglicht. Im Rahmen des Beziehungsdreiecks Steuerberater-Mandant-Finanzverwaltung entwickelt sich der Steuerberater aufgrund der fortscheidenden Digitalisierung zur Datendrehscheibe für die personenbezogenen Daten der Mandanten und wird in zentraler Position immer stärker in die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mandanten einbezogen.
Title: Die EU-Datenschutzgrundverordnung und deren Auswirkungen auf das Berufsbild des Steuerberaters
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Die wissenschaftliche Arbeit thematisiert das Zusammenwirken der DS-GVO mit der praktischen Tätigkeit eines Steuerberaters bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Durch die Einführung und Anwendung der DS-GVO konnte das Ziel der Vereinheitlichung des Datenschutzes zur Stärkung des Schutzes personenbezogener Daten erreicht werden.
Durch das DSAnpUG-EU wurde das BDSG in neuer, angepasster Form im Juni 2017 veröffentlicht.
Verarbeiter personenbezogener Daten müssen sowohl die DS-GVO, als auch das BDSG-neu anwenden.
Sofern der Anwendungsbereich nach Artikel 2 DS-GVO eröffnet ist, hat die Verarbeitung im Einklang mit der DS-GVO, insbesondere den Grundsätzen der Verarbeitung nach Artikel 5 DS-GVO und Artikel 6 DS-GVO zu erfolgen.
Der Steuerberater, welcher als Berater zwischen den Parteien Mandant und Finanzverwaltung steht, hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Form der vereinbaren Tätigkeiten und den Vorbehaltstätigkeiten insbesondere die Einhaltung der Berufspflichten neben der Einhaltung der DS-GVO zu beachten.
Die Veränderungen, welcher der Steuerberater als Verantwortlicher innerhalb einer Kanzlei umsetzen muss, umfassen dabei neben Risikoabschätzungen auch die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, eines Aufbewahrungs- und Löschkonzepts sowie die Implementierung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Bezüglich der Erweiterung der geschäftlichen Möglichkeiten eines Steuerberaters hinsichtlich des Gebiets des Datenschutzes sind Konflikte aufgrund unerlaubter Rechtsberatung im Bereich des Datenschutzes sowie der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter zu vermeiden.
Eine Unterstützung der Mandanten bei der Wahrnehmung des Auskunftsrechts gegenüber der Finanzverwaltung wird ermöglicht.
Im Rahmen des Beziehungsdreiecks Steuerberater-Mandant-Finanzverwaltung entwickelt sich der Steuerberater aufgrund der fortscheidenden Digitalisierung zur Datendrehscheibe für die personenbezogenen Daten der Mandanten und wird in zentraler Position immer stärker in die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mandanten einbezogen.
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