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Krankenhausreform und sektorenübergreifende Zusammenarbeit

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ZusammenfassungDie aktuelle Krankenhausreform sieht einige grundlegende Änderungen der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung vor. Hierzu gehören auch Überlegungen zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Zwar hat der Gesetzgeber seit Jahren immer wieder Öffnungen der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär vorgesehen; diese haben bisher jedoch nicht zu einer sinnvollen Verzahnung der Sektoren geführt. Mit der grundlegenden Überarbeitung von AOP-Vereinbarung und AOP-Katalog wurde bereits ein wichtiger Schritt zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit umgesetzt. Im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform ist mit der Einführung der Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) ein weiterer wichtiger Baustein zur Öffnung der Sektoren hinzugekommen. Mit der geplanten sektorenübergreifenden Versorgung (Level Ii) hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung den Impuls für eine Form der sektorengemeinsamen Erbringung medizinischer Leistungen gesetzt, die nun in das geltende Recht überführt werden soll.
Title: Krankenhausreform und sektorenübergreifende Zusammenarbeit
Description:
ZusammenfassungDie aktuelle Krankenhausreform sieht einige grundlegende Änderungen der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung vor.
Hierzu gehören auch Überlegungen zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit.
Zwar hat der Gesetzgeber seit Jahren immer wieder Öffnungen der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär vorgesehen; diese haben bisher jedoch nicht zu einer sinnvollen Verzahnung der Sektoren geführt.
Mit der grundlegenden Überarbeitung von AOP-Vereinbarung und AOP-Katalog wurde bereits ein wichtiger Schritt zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit umgesetzt.
Im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform ist mit der Einführung der Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) ein weiterer wichtiger Baustein zur Öffnung der Sektoren hinzugekommen.
Mit der geplanten sektorenübergreifenden Versorgung (Level Ii) hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung den Impuls für eine Form der sektorengemeinsamen Erbringung medizinischer Leistungen gesetzt, die nun in das geltende Recht überführt werden soll.

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