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Krankenhausreform und sektorenübergreifende Zusammenarbeit
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ZusammenfassungDie aktuelle Krankenhausreform sieht einige grundlegende Änderungen der
Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung vor. Hierzu gehören auch Überlegungen zur
sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Zwar hat der Gesetzgeber seit Jahren immer wieder
Öffnungen der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär vorgesehen; diese haben
bisher jedoch nicht zu einer sinnvollen Verzahnung der Sektoren geführt. Mit der
grundlegenden Überarbeitung von AOP-Vereinbarung und AOP-Katalog wurde bereits ein
wichtiger Schritt zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit umgesetzt. Im Rahmen der
aktuellen Krankenhausreform ist mit der Einführung der Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) ein
weiterer wichtiger Baustein zur Öffnung der Sektoren hinzugekommen. Mit der geplanten
sektorenübergreifenden Versorgung (Level Ii) hat die
Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung den
Impuls für eine Form der sektorengemeinsamen Erbringung medizinischer Leistungen
gesetzt, die nun in das geltende Recht überführt werden soll.
Title: Krankenhausreform und sektorenübergreifende Zusammenarbeit
Description:
ZusammenfassungDie aktuelle Krankenhausreform sieht einige grundlegende Änderungen der
Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung vor.
Hierzu gehören auch Überlegungen zur
sektorenübergreifenden Zusammenarbeit.
Zwar hat der Gesetzgeber seit Jahren immer wieder
Öffnungen der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär vorgesehen; diese haben
bisher jedoch nicht zu einer sinnvollen Verzahnung der Sektoren geführt.
Mit der
grundlegenden Überarbeitung von AOP-Vereinbarung und AOP-Katalog wurde bereits ein
wichtiger Schritt zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit umgesetzt.
Im Rahmen der
aktuellen Krankenhausreform ist mit der Einführung der Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) ein
weiterer wichtiger Baustein zur Öffnung der Sektoren hinzugekommen.
Mit der geplanten
sektorenübergreifenden Versorgung (Level Ii) hat die
Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung den
Impuls für eine Form der sektorengemeinsamen Erbringung medizinischer Leistungen
gesetzt, die nun in das geltende Recht überführt werden soll.
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