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Du « patrimoine perdu » au « patrimoine commun européen »

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Nach dem Versuch einer Definition des Begriffs „Kulturerbe“, der sich aus Vorstellungen des römischen Rechts ableiten lässt, fragt der Beitrag nach dessen Funktion: Er beinhaltet eine Bestandsaufnahme vorhandener kultureller Ausprägungen, lässt sich aber auch als rhetorische Figur zur Formulierung von Ansprüchen und sozialer Hierarchien verwenden. Zu unterscheiden sind immaterielle und materielle Aspekte des kulturellen Erbes. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht das Kulturerbe der Deutschen aus dem östlichen Europa, die während bzw. nach dem Zweiten Weltkrieg infolge von Umsiedlungen, Aussiedlungen, Flucht, Vertreibung oder Spätaussiedlung von dort migriert sind. Bereits seit dem 19. Jahrhundert zeigten die Deutschen ein gesteigertes Interesse an den kulturellen Ausprägungen derjenigen Deutschen, die außerhalb des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches lebten. Zunächst geschah dies aus einem romantischen Geist heraus, später durchaus auch mit „alldeutschen“ Überzeugungen. Nach den Gebietsverlusten nach 1918 prägte sich eine Rhetorik des Verlustes aus, die häufig mit materiellen Kulturgütern argumentativ unterfüttert wurde. Analog geschah dies auch nach 1945, mit Hilfe staatlicher Unterstützung und eines engen politischen und wissenschaftlichen Organisationsnetzes. In den Ländern im östlichen Europa erfolgte während der Jahrzehnte nach 1945 eine Reinterpretation des „deutschen Kulturerbes“, wobei sich unter Dissidenten ein alternativer Diskurs ausprägte, wie am Beispiel Polens gezeigt wird. Inzwischen ist der Begriff des „gemeinsamen Kulturerbes“ zu einer festen Formel geworden. Sie geht einher mit der Frage nach den kulturellen Wurzeln Europas, der aber auch der Imperativ eines gemeinsamen politischen Willens entgegengesetzt werden kann. Der Begriff des „gemeinsamen europäischen Kulturerbes“ oszilliert zwischen Rhetorik, Legislation und politischer Praxis.
Title: Du « patrimoine perdu » au « patrimoine commun européen »
Description:
Nach dem Versuch einer Definition des Begriffs „Kulturerbe“, der sich aus Vorstellungen des römischen Rechts ableiten lässt, fragt der Beitrag nach dessen Funktion: Er beinhaltet eine Bestandsaufnahme vorhandener kultureller Ausprägungen, lässt sich aber auch als rhetorische Figur zur Formulierung von Ansprüchen und sozialer Hierarchien verwenden.
Zu unterscheiden sind immaterielle und materielle Aspekte des kulturellen Erbes.
Im Mittelpunkt der Überlegungen steht das Kulturerbe der Deutschen aus dem östlichen Europa, die während bzw.
nach dem Zweiten Weltkrieg infolge von Umsiedlungen, Aussiedlungen, Flucht, Vertreibung oder Spätaussiedlung von dort migriert sind.
Bereits seit dem 19.
Jahrhundert zeigten die Deutschen ein gesteigertes Interesse an den kulturellen Ausprägungen derjenigen Deutschen, die außerhalb des Deutschen Bundes bzw.
des Deutschen Reiches lebten.
Zunächst geschah dies aus einem romantischen Geist heraus, später durchaus auch mit „alldeutschen“ Überzeugungen.
Nach den Gebietsverlusten nach 1918 prägte sich eine Rhetorik des Verlustes aus, die häufig mit materiellen Kulturgütern argumentativ unterfüttert wurde.
Analog geschah dies auch nach 1945, mit Hilfe staatlicher Unterstützung und eines engen politischen und wissenschaftlichen Organisationsnetzes.
In den Ländern im östlichen Europa erfolgte während der Jahrzehnte nach 1945 eine Reinterpretation des „deutschen Kulturerbes“, wobei sich unter Dissidenten ein alternativer Diskurs ausprägte, wie am Beispiel Polens gezeigt wird.
Inzwischen ist der Begriff des „gemeinsamen Kulturerbes“ zu einer festen Formel geworden.
Sie geht einher mit der Frage nach den kulturellen Wurzeln Europas, der aber auch der Imperativ eines gemeinsamen politischen Willens entgegengesetzt werden kann.
Der Begriff des „gemeinsamen europäischen Kulturerbes“ oszilliert zwischen Rhetorik, Legislation und politischer Praxis.

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