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Die Spruchtätigkeit der Juristenfakultät und des Schöffenstuhls zu Wittenberg

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Das Beantworten von aktuellen Rechtsfragen gehört neben der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung zum Alltag der Hochschullehrer und Mitarbeiter an den Sektionen (Staats- und) Rechtswissenschaft unserer Universitäten. Was heutzutage unkompliziert, mehr oder weniger formfrei (z.B. telefonisch) und unverbindlich erfolgt, spielte sich an den deutschen Juristenfakultäten in der Zeit vom 16. bis zum 19. Jh. in einem streng geregelten Verfahren ab, das zu einem festen Bestandteil der Rechtspraxis in den spätfeudalen deutschen Territorialstaaten wurde. Ausnahmslos haben alle deutschen Juristenfakultäten, die in dieser Zeit existierten, eine solche Spruchtätigkeit (die Anfertigung von Rechtsgutachten und Urteilsentwürfen) betrieben; zeitweilig wurde dadurch ihre Hauptaufgabe — die Lehre — sogar in den Hintergrund gedrängt. Die Untersuchung der Gutachter- und Urteilstätigkeit der Juristenfakultäten ist einerseits für die Geschichte der einzelnen Universitäten relevant, andererseits für die Geschichte des Staates und des Rechts, da die Juristenfakultäten unter staatlicher Aufsicht das Recht der herrschenden Klasse lehrten, anwandten und weiterentwickelten. Die bei ihnen zu Tausenden gesammelten Gutachten- und Urteilskonzepte bilden wegen ihrer Vielzahl und sachlichen Vielfalt eine einzigartige Quelle für die rechtsgeschichtliche Forschung.
Adam Mickiewicz University Poznan
Title: Die Spruchtätigkeit der Juristenfakultät und des Schöffenstuhls zu Wittenberg
Description:
Das Beantworten von aktuellen Rechtsfragen gehört neben der rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung zum Alltag der Hochschullehrer und Mitarbeiter an den Sektionen (Staats- und) Rechtswissenschaft unserer Universitäten.
Was heutzutage unkompliziert, mehr oder weniger formfrei (z.
B.
telefonisch) und unverbindlich erfolgt, spielte sich an den deutschen Juristenfakultäten in der Zeit vom 16.
bis zum 19.
Jh.
in einem streng geregelten Verfahren ab, das zu einem festen Bestandteil der Rechtspraxis in den spätfeudalen deutschen Territorialstaaten wurde.
Ausnahmslos haben alle deutschen Juristenfakultäten, die in dieser Zeit existierten, eine solche Spruchtätigkeit (die Anfertigung von Rechtsgutachten und Urteilsentwürfen) betrieben; zeitweilig wurde dadurch ihre Hauptaufgabe — die Lehre — sogar in den Hintergrund gedrängt.
Die Untersuchung der Gutachter- und Urteilstätigkeit der Juristenfakultäten ist einerseits für die Geschichte der einzelnen Universitäten relevant, andererseits für die Geschichte des Staates und des Rechts, da die Juristenfakultäten unter staatlicher Aufsicht das Recht der herrschenden Klasse lehrten, anwandten und weiterentwickelten.
Die bei ihnen zu Tausenden gesammelten Gutachten- und Urteilskonzepte bilden wegen ihrer Vielzahl und sachlichen Vielfalt eine einzigartige Quelle für die rechtsgeschichtliche Forschung.

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