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Beschwerde wegen fehlenden gültigen Strafantrages gutgeheissen
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Journalistin gutgeheissen, die wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden war, weil sie Hausbesetzer für eine Reportage im besetzten Haus aufgesucht hatte. Die Bedeutung dieses Entscheids ist nach Auffassung des Autors aber nicht zu überschätzen, denn das Strafverfahren gegen die vorinstanzlich verurteilte Journalistin wurde nicht aufgrund ihrer Medienfunktion eingestellt, sondern nur deshalb, weil die Hauseigentümer keinen gültigen Strafantrag gegen sie gestellt hatten. Sie habe sich von den Hausbesetzern unterschieden, weil sie keine Absicht gehabt habe, das Haus selber zu besetzen. Da das Bundesgericht die Frage nicht prüfte, ob im konkreten Fall eine Bestrafung verfassungs- bzw. konventionsrechtlich unzulässig gewesen wäre, riskieren Medienschaffende somit auch künftig, sich in solchen Fällen wegen Hausfriedensbruchs strafbar zu machen.
Title: Beschwerde wegen fehlenden gültigen Strafantrages gutgeheissen
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Journalistin gutgeheissen, die wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden war, weil sie Hausbesetzer für eine Reportage im besetzten Haus aufgesucht hatte.
Die Bedeutung dieses Entscheids ist nach Auffassung des Autors aber nicht zu überschätzen, denn das Strafverfahren gegen die vorinstanzlich verurteilte Journalistin wurde nicht aufgrund ihrer Medienfunktion eingestellt, sondern nur deshalb, weil die Hauseigentümer keinen gültigen Strafantrag gegen sie gestellt hatten.
Sie habe sich von den Hausbesetzern unterschieden, weil sie keine Absicht gehabt habe, das Haus selber zu besetzen.
Da das Bundesgericht die Frage nicht prüfte, ob im konkreten Fall eine Bestrafung verfassungs- bzw.
konventionsrechtlich unzulässig gewesen wäre, riskieren Medienschaffende somit auch künftig, sich in solchen Fällen wegen Hausfriedensbruchs strafbar zu machen.
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