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"Hau' den Lukas!"
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte abermals das Strafverfahren gegen Lukas Hässig wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ein. Die von ihm veröffentlichten Informationen führten zur Anklage gegen Pierin Vincenz und Mitbeteiligte. Auf Beschwerde eines der Mitbeschuldigten in diesem Prozess hob das Zürcher Obergericht zum dritten Male die Einstellungsverfügung auf und wies die Staatsanwaltschaft an, Anklage zu erheben. Bei einem Folgedelikt (Weiterverbreitung) seien an den Nachweis der Vortat (Bankgeheimnisverletzung) keine strengen Voraussetzungen geknüpft, es genüge die «Gewissheit», dass die Vortat begangen worden sei. Das Obergericht lehnt aus prozessualen Gründen ab, die Frage von Rechtfertigungsgründen zu prüfen. Sein Beschluss beruht gemäss unserem Autor auf einigen Fehlüberlegungen.
Title: "Hau' den Lukas!"
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte abermals das Strafverfahren gegen Lukas Hässig wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ein.
Die von ihm veröffentlichten Informationen führten zur Anklage gegen Pierin Vincenz und Mitbeteiligte.
Auf Beschwerde eines der Mitbeschuldigten in diesem Prozess hob das Zürcher Obergericht zum dritten Male die Einstellungsverfügung auf und wies die Staatsanwaltschaft an, Anklage zu erheben.
Bei einem Folgedelikt (Weiterverbreitung) seien an den Nachweis der Vortat (Bankgeheimnisverletzung) keine strengen Voraussetzungen geknüpft, es genüge die «Gewissheit», dass die Vortat begangen worden sei.
Das Obergericht lehnt aus prozessualen Gründen ab, die Frage von Rechtfertigungsgründen zu prüfen.
Sein Beschluss beruht gemäss unserem Autor auf einigen Fehlüberlegungen.

