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Verwaltungsakt in Korea als Mittel zur Bekämpfung in der Pandemie und Aufgabe in Korea
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COVID-19 wurde als Pandemie anerkannt. Die Menschen wurden ängstlich, und es wurde administrative Maßnahmen ergriffen, um damit fertig zu werden. In Deutschland wurde viel über das Risiko von COVID-19 diskutiert, aber in Korea wurde hauptsächlich nur die Gefährlichkeit von COVID-19 betont. Um mit COVID-19 fertig zu werden, wurden daher Vorschriften erlassen, um verschiedene administrative Maßnahmen zu stützen. Eine medizinische und auch juristische Analyse oder Diskussion über das Risiko von COVID-19, das die Grundlage dieser Maßnahmen darstellt, wurde jedoch sehr vernachlässigt. Unter Ignorierung des COVID-19-Risikos wurden Gesetze und Vorschriften tiefgreifend durchgesetzt, die Pflichten wie Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Geschäftsaussetzung und Auskunftserteilung der Route auferlegten. Die Verwaltungsbehörde versuchte, durch die Mobilisierung verschiedener Verwaltungsfunktionen das öffentliche Wohl und die Ordnung aufrechtzuerhalten, verursachte dabei aber auch viele Nebenwirkungen. Zur Bewältigung von COVID-19 wurden die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Verwaltungsakte unter den Gesichtspunkten von Subjekt der Verwaltungshandlungen, Inhalt des VA, Handlungsform des VA und dessem Verfahren betrachtet. In Bezug auf Subjekt ist die Einheitlichkeit der Befugnis von Behörden stärker zu betonen, inhaltlich ist die Eindeutigkeit der gesetzlichen Vorgaben zum Erlass von Verwaltungsakten zu ergänzen und auch der Grundsatz des Übermaßverbots von Verwaltungsakten ist einzuhalten. Verwaltungshandlungen wie Befehle, Allgemeinverfügungen und Anordnungen werden hauptsächlich als Reaktionsform eingesetzt. Dazu sind auch verschiedene Verwaltungszwangsmaßnahmen, die unmittelbare Zwangswirkung auf Menschen entfalten, ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen eingesetzt. Aus prozessualer Sicht stellt sich die Frage, ob beim Erlaß von Allgemeinverfügung die vorgesehenen Verwaltungsverfahren gemäß dem koreanischen Verwaltungsverfahrensgesetz eingehalten werden sollen. M.E. sind grundsätzlich Verwaltungsverfahren nach dem koreanischen Verwaltungsverfahrensgesetz zu beachten. In Anbetracht der Besonderheit auf Infektionskrankheiten kann davon ausgegangen werden, dass es nicht einfach ist, in dringenden Fällen Verwaltungsverfahren durchzuführen, jedoch gibt es dann die Ausnahmeregelung, die in solchen Fällen anzuwenden ist. Krisensituationen wie COVID-19 können sich immer wiederholen, aber die durch Gegenmaßnahmen gegen COVID-19 verursachten rechtsstaatlichen Probleme sollten sich nicht wiederholen.
Title: Verwaltungsakt in Korea als Mittel zur Bekämpfung in der Pandemie und Aufgabe in Korea
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COVID-19 wurde als Pandemie anerkannt.
Die Menschen wurden ängstlich, und es wurde administrative Maßnahmen ergriffen, um damit fertig zu werden.
In Deutschland wurde viel über das Risiko von COVID-19 diskutiert, aber in Korea wurde hauptsächlich nur die Gefährlichkeit von COVID-19 betont.
Um mit COVID-19 fertig zu werden, wurden daher Vorschriften erlassen, um verschiedene administrative Maßnahmen zu stützen.
Eine medizinische und auch juristische Analyse oder Diskussion über das Risiko von COVID-19, das die Grundlage dieser Maßnahmen darstellt, wurde jedoch sehr vernachlässigt.
Unter Ignorierung des COVID-19-Risikos wurden Gesetze und Vorschriften tiefgreifend durchgesetzt, die Pflichten wie Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Geschäftsaussetzung und Auskunftserteilung der Route auferlegten.
Die Verwaltungsbehörde versuchte, durch die Mobilisierung verschiedener Verwaltungsfunktionen das öffentliche Wohl und die Ordnung aufrechtzuerhalten, verursachte dabei aber auch viele Nebenwirkungen.
Zur Bewältigung von COVID-19 wurden die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Verwaltungsakte unter den Gesichtspunkten von Subjekt der Verwaltungshandlungen, Inhalt des VA, Handlungsform des VA und dessem Verfahren betrachtet.
In Bezug auf Subjekt ist die Einheitlichkeit der Befugnis von Behörden stärker zu betonen, inhaltlich ist die Eindeutigkeit der gesetzlichen Vorgaben zum Erlass von Verwaltungsakten zu ergänzen und auch der Grundsatz des Übermaßverbots von Verwaltungsakten ist einzuhalten.
Verwaltungshandlungen wie Befehle, Allgemeinverfügungen und Anordnungen werden hauptsächlich als Reaktionsform eingesetzt.
Dazu sind auch verschiedene Verwaltungszwangsmaßnahmen, die unmittelbare Zwangswirkung auf Menschen entfalten, ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen eingesetzt.
Aus prozessualer Sicht stellt sich die Frage, ob beim Erlaß von Allgemeinverfügung die vorgesehenen Verwaltungsverfahren gemäß dem koreanischen Verwaltungsverfahrensgesetz eingehalten werden sollen.
M.
E.
sind grundsätzlich Verwaltungsverfahren nach dem koreanischen Verwaltungsverfahrensgesetz zu beachten.
In Anbetracht der Besonderheit auf Infektionskrankheiten kann davon ausgegangen werden, dass es nicht einfach ist, in dringenden Fällen Verwaltungsverfahren durchzuführen, jedoch gibt es dann die Ausnahmeregelung, die in solchen Fällen anzuwenden ist.
Krisensituationen wie COVID-19 können sich immer wiederholen, aber die durch Gegenmaßnahmen gegen COVID-19 verursachten rechtsstaatlichen Probleme sollten sich nicht wiederholen.
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