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Religionsgemeinschaften und Gleichheit
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Inwiefern ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln? Diese Frage ist angesichts der zunehmenden religiösen Pluralisierung von praktischer Relevanz. Sie fordert auch die Rechtswissenschaft in besonderer Weise heraus, da es unter anderem in Österreich kein einheitliches Religionsverfassungsrecht gibt. Die Verfassungsgesetzgebung hat vielmehr in unsystematischer Weise unterschiedliche grundrechtliche Vorschriften angehäuft – vom Staatsgrundgesetz von 1867, dem Staatsvertrag von Saint-Germain von 1919, dem Bundes-Verfassungsgesetz 1920 bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950. Diese Monografie untersucht die einschlägigen Bestimmungen Schritt für Schritt im Hinblick auf die Frage der Gleichheit von Religionsgemeinschaften. Hierdurch soll ein verfassungsrechtlicher Maßstab für die Prüfung konkreter Ungleichbehandlungen entwickelt werden. Die Arbeit setzt sich als Ziel, allein mit rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethoden die verfassungsrechtlichen Vorgaben eines umstrittenen Themenfelds zu klären.
Title: Religionsgemeinschaften und Gleichheit
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Inwiefern ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln? Diese Frage ist angesichts der zunehmenden religiösen Pluralisierung von praktischer Relevanz.
Sie fordert auch die Rechtswissenschaft in besonderer Weise heraus, da es unter anderem in Österreich kein einheitliches Religionsverfassungsrecht gibt.
Die Verfassungsgesetzgebung hat vielmehr in unsystematischer Weise unterschiedliche grundrechtliche Vorschriften angehäuft – vom Staatsgrundgesetz von 1867, dem Staatsvertrag von Saint-Germain von 1919, dem Bundes-Verfassungsgesetz 1920 bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950.
Diese Monografie untersucht die einschlägigen Bestimmungen Schritt für Schritt im Hinblick auf die Frage der Gleichheit von Religionsgemeinschaften.
Hierdurch soll ein verfassungsrechtlicher Maßstab für die Prüfung konkreter Ungleichbehandlungen entwickelt werden.
Die Arbeit setzt sich als Ziel, allein mit rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethoden die verfassungsrechtlichen Vorgaben eines umstrittenen Themenfelds zu klären.
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