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Juristische Aspekte der Epilepsiebehandlung
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ZusammenfassungJeder Patient hat Anspruch auf fachgerechte ärztliche Maßnahmen mit Diagnose, Aufklärung und Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Bei der Behandlung von Patienten mit Epilepsie kann es zu Aufklärungs- und Behandlungsfehlern kommen. Zur Vermeidung von Fehlern, die eine zivilrechtliche Haftung begründen, ist eine an den Lebensumständen des Patienten orientierte Aufklärung, eine ausreichende Dokumentation des Behandlungsablaufes und eine lege artis und mit Sorgfalt durchgeführte Behandlung erforderlich. Wenn im Einzelfall von den anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst abgewichen wird, ist eine ausführliche Begründung notwendig. Patienten sind darüber aufzuklären, wenn eine Verordnung von Medikamenten außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes erfolgt. Liegt Fahruntauglichkeit aufgrund von Medikamenteinnahme oder eines erhöhten Risikos des Auftretens weiterer Anfälle vor, ist der Patient darüber aufzuklären. Insbesondere anfallsfreie Patienten sind vor der Umstellung auf Generika oder vor dem Absetzen von Medikamenten auf die speziellen Risiken hinzuweisen. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, steht die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen für eine außergerichtliche Klärung zur Verfügung.
Georg Thieme Verlag KG
Title: Juristische Aspekte der Epilepsiebehandlung
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ZusammenfassungJeder Patient hat Anspruch auf fachgerechte ärztliche Maßnahmen mit Diagnose, Aufklärung und Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst.
Bei der Behandlung von Patienten mit Epilepsie kann es zu Aufklärungs- und Behandlungsfehlern kommen.
Zur Vermeidung von Fehlern, die eine zivilrechtliche Haftung begründen, ist eine an den Lebensumständen des Patienten orientierte Aufklärung, eine ausreichende Dokumentation des Behandlungsablaufes und eine lege artis und mit Sorgfalt durchgeführte Behandlung erforderlich.
Wenn im Einzelfall von den anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst abgewichen wird, ist eine ausführliche Begründung notwendig.
Patienten sind darüber aufzuklären, wenn eine Verordnung von Medikamenten außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes erfolgt.
Liegt Fahruntauglichkeit aufgrund von Medikamenteinnahme oder eines erhöhten Risikos des Auftretens weiterer Anfälle vor, ist der Patient darüber aufzuklären.
Insbesondere anfallsfreie Patienten sind vor der Umstellung auf Generika oder vor dem Absetzen von Medikamenten auf die speziellen Risiken hinzuweisen.
Wird ein Behandlungsfehler vermutet, steht die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen für eine außergerichtliche Klärung zur Verfügung.
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