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Die digitalisierte GmbH
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125 Jahre nach Einführung des GmbH-Gesetzes mehren sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft die Rufe nach einer Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. So plant die Europäische Kommission noch in diesem Jahr die Veröffentlichung eines Legislativvorschlags, der den Einsatz digitaler Technologien für den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen verbindlich vorschreibt. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Beitrag auf, dass die Lebenswirklichkeit des deutschen GmbH-Rechts bereits heute durch eine Kombination von digitalen Verfahren und Präsenzverfahren geprägt ist. Dieses Kombinationsmodell beruht, wie gezeigt wird, auf einer ordnungspolitischen Grundentscheidung für ein effizientes System der vorsorgenden Rechtspflege, in dem komplexe Gesellschaftsstrukturen in öffentlichen Registern abgebildet werden und die dafür erforderliche Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Daten durch den Notar als „Gatekeeper“ der Register gewährleistet wird. Eine vollständige Digitalisierung des GmbH-Rechts würde demgegenüber einen dramatischen Verlust and Gestaltungsfreiheit, Transparenz und Rechtssicherheit mit sich bringen, weshalb für die Aufnahme eines Präsenzvorbehalts in den Legislativvorschlag der Kommission zum Online-Lifecycle von Unternehmen plädiert wird. Der Betrag schließt mit einem Ausblick, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung der GmbH im Zeitalter der Digitalisierung aussehen könnte.
Title: Die digitalisierte GmbH
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125 Jahre nach Einführung des GmbH-Gesetzes mehren sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft die Rufe nach einer Digitalisierung des Gesellschaftsrechts.
So plant die Europäische Kommission noch in diesem Jahr die Veröffentlichung eines Legislativvorschlags, der den Einsatz digitaler Technologien für den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen verbindlich vorschreibt.
Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende Beitrag auf, dass die Lebenswirklichkeit des deutschen GmbH-Rechts bereits heute durch eine Kombination von digitalen Verfahren und Präsenzverfahren geprägt ist.
Dieses Kombinationsmodell beruht, wie gezeigt wird, auf einer ordnungspolitischen Grundentscheidung für ein effizientes System der vorsorgenden Rechtspflege, in dem komplexe Gesellschaftsstrukturen in öffentlichen Registern abgebildet werden und die dafür erforderliche Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Daten durch den Notar als „Gatekeeper“ der Register gewährleistet wird.
Eine vollständige Digitalisierung des GmbH-Rechts würde demgegenüber einen dramatischen Verlust and Gestaltungsfreiheit, Transparenz und Rechtssicherheit mit sich bringen, weshalb für die Aufnahme eines Präsenzvorbehalts in den Legislativvorschlag der Kommission zum Online-Lifecycle von Unternehmen plädiert wird.
Der Betrag schließt mit einem Ausblick, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung der GmbH im Zeitalter der Digitalisierung aussehen könnte.
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