Search engine for discovering works of Art, research articles, and books related to Art and Culture
ShareThis
Javascript must be enabled to continue!

Informationsweitergabe und Informationsasymmetrien im Gesellschaftsrecht

View through CrossRef
Charakteristisch für das Gesellschaftsrecht ist das arbeitsteilige Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen, die miteinander durch ein dicht gewebtes Netz von Rechten und Pflichten verbunden sind. Rechte kann aber nur derjenige sinnvoll ausüben, der die tatsächlichen Rahmenbedingungen dieser Rechtsausübung kennt und eben diese Kenntnisse benötigt er auch, um zu überwachen, ob andere ihren Pflichten nachkommen. Deshalb ist der Abbau von Informationsasymmetrien durch die Weitergabe von Informationen in vielerlei Hinsicht ein zentrales Thema des Gesellschaftsrechts. Der folgende Beitrag soll zeigen, mit welchen Mechanismen das Gesellschaftsrecht solchen Informationsasymmetrien entgegenwirkt. Zugleich soll er aber auch deutlich machen, dass die Weiterleitung von Informationen stets nur mit viel Augenmaß angeordnet werden darf, weil jede Weiterleitungspflicht auch Kosten und Nachteile erzeugen kann, die in einzelnen Fällen die Vorteile der Weitergabe überwiegen können.
Title: Informationsweitergabe und Informationsasymmetrien im Gesellschaftsrecht
Description:
Charakteristisch für das Gesellschaftsrecht ist das arbeitsteilige Zusammenwirken einer Vielzahl von Personen, die miteinander durch ein dicht gewebtes Netz von Rechten und Pflichten verbunden sind.
Rechte kann aber nur derjenige sinnvoll ausüben, der die tatsächlichen Rahmenbedingungen dieser Rechtsausübung kennt und eben diese Kenntnisse benötigt er auch, um zu überwachen, ob andere ihren Pflichten nachkommen.
Deshalb ist der Abbau von Informationsasymmetrien durch die Weitergabe von Informationen in vielerlei Hinsicht ein zentrales Thema des Gesellschaftsrechts.
Der folgende Beitrag soll zeigen, mit welchen Mechanismen das Gesellschaftsrecht solchen Informationsasymmetrien entgegenwirkt.
Zugleich soll er aber auch deutlich machen, dass die Weiterleitung von Informationen stets nur mit viel Augenmaß angeordnet werden darf, weil jede Weiterleitungspflicht auch Kosten und Nachteile erzeugen kann, die in einzelnen Fällen die Vorteile der Weitergabe überwiegen können.

Related Results

Gesellschaftsrecht und Digitalisierung
Gesellschaftsrecht und Digitalisierung
Die Digitalisierung erfasst alle Lebens- und Rechtsbereiche, auch das Gesellschaftsrecht. Der Beitrag befasst sich mit den Einflüssen der Digitalisierung auf die verschiedenen Form...
Gesellschaftsrecht trifft Unternehmensgeschichte: Forschungszugänge und Fallbeispiele
Gesellschaftsrecht trifft Unternehmensgeschichte: Forschungszugänge und Fallbeispiele
Abstrakt Der vorliegende Beitrag erläutert, wie Gesellschaftsrechtler die Befunde der modernen Unternehmensgeschichte gewinnbringend auswerten und...
Gesellschaftsrecht im Spiegel seiner Habilitationsschriften
Gesellschaftsrecht im Spiegel seiner Habilitationsschriften
Zusammenfassung Habilitationsschriften haben wesentlich zum wissenschaftlichen Fortschritt im Gesellschaftsrecht beigetragen. Der vorliegende Beit...
50 Jahre ZGR
50 Jahre ZGR
Zusammenfassung Der Beitrag geht der 50-jährigen Erfolgsgeschichte der Zeitschrift für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht nach, indem er dem...
Die neue Existenzvernichtungshaftung
Die neue Existenzvernichtungshaftung
I. Einleitung Das Gesellschaftsrecht scheint eine recht kurzlebige Materie zu sein. Nicht nur, dass sich der Rechtsanwender laufend mit immer neuen G...
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
GbR, OHG, KG, AG oder GmbH? Der Erfolg eines Unternehmens hängt von zahlreichen Faktoren ab. Es kommt nicht allein auf das angebotene Produkt an, sondern auch auf die Bed...
Informationsfluss und Geheimnisschutz bei Tarifverhandlungen
Informationsfluss und Geheimnisschutz bei Tarifverhandlungen
Gegenstand der Arbeit ist der Informationsfluss und die damit verbundene Frage nach dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Tarifverhandlungen. Exemplarisch werden anhand der Verh...

Back to Top