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„Intermediäre“ versus „Medien“

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Von den sieben wertvollsten Unternehmen der Welt sind fünf die sogenannten „GAFAM“, also Google (bzw. Alphabet), Apple, Facebook (bzw. Meta), Amazon und Microsoft (vgl. Statista 2024). Ein großer Teil der Umsätze der GAFAM wiederum wird in Plattformen erzielt. Diese substituieren meist traditionelle Medienanbieter. Die Plattformen werden aber nicht als Medien reguliert, sondern als „Intermediäre“. Hinter dem Begriff verbirgt sich eine massive regulatorische Privilegierung. Die Plattformen werden nämlich wie Infrastrukturen reguliert (z. B. Telefonnetzwerke), obwohl sie wie z. B. redaktionelle Medien konkrete Inhalte anbieten und diese auch auf dieselbe Weise monetarisieren. Zusätzlich sind sie (im Gegensatz zu den „Medien“) noch von der Verbreiterhaftung befreit. Der folgende Beitrag analysiert die Unterscheidung (Medien versus Intermediäre) aus einer Vielzahl von Perspektiven (definitorisch bzw. medientheoretisch, medienhistorisch, medienökonomisch, ergänzt durch eine empirische Überprüfung des Verständnisses der Nutzer) und erweist, dass sie kaum tragfähig ist. Demgemäß liegt der Schluss nahe, dass das überbordende Wachstum der Plattformen ebenso wie das Verschwinden der redaktionellen Medien auch das Ergebnis einer fehlerhaften regulatorischen Unterscheidung und einer rechtlichen Vorzugsbehandlung bzw. Privilegierung ist.
Verlag C.H.Beck oHG
Title: „Intermediäre“ versus „Medien“
Description:
Von den sieben wertvollsten Unternehmen der Welt sind fünf die sogenannten „GAFAM“, also Google (bzw.
Alphabet), Apple, Facebook (bzw.
Meta), Amazon und Microsoft (vgl.
Statista 2024).
Ein großer Teil der Umsätze der GAFAM wiederum wird in Plattformen erzielt.
Diese substituieren meist traditionelle Medienanbieter.
Die Plattformen werden aber nicht als Medien reguliert, sondern als „Intermediäre“.
Hinter dem Begriff verbirgt sich eine massive regulatorische Privilegierung.
Die Plattformen werden nämlich wie Infrastrukturen reguliert (z.
B.
Telefonnetzwerke), obwohl sie wie z.
B.
redaktionelle Medien konkrete Inhalte anbieten und diese auch auf dieselbe Weise monetarisieren.
Zusätzlich sind sie (im Gegensatz zu den „Medien“) noch von der Verbreiterhaftung befreit.
Der folgende Beitrag analysiert die Unterscheidung (Medien versus Intermediäre) aus einer Vielzahl von Perspektiven (definitorisch bzw.
medientheoretisch, medienhistorisch, medienökonomisch, ergänzt durch eine empirische Überprüfung des Verständnisses der Nutzer) und erweist, dass sie kaum tragfähig ist.
Demgemäß liegt der Schluss nahe, dass das überbordende Wachstum der Plattformen ebenso wie das Verschwinden der redaktionellen Medien auch das Ergebnis einer fehlerhaften regulatorischen Unterscheidung und einer rechtlichen Vorzugsbehandlung bzw.
Privilegierung ist.

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