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Bundeskompetenz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk!
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Der Bund wie die Länder sind gegenseitig verpflichtet, „dem Wesen des sie verbindenden verfassungsrechtlichen ‚Bündnisses‘ entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung der wohlverstandenen Belange des Bundes und der Glieder beizutragen“. Diese dem Grundgesetz verfassungsimmanente Pflicht obliegt auch insbesondere den Ländern hinsichtlich der ihnen gegebenen rundfunkrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen. Hierzu kommt der Rundfunkfreiheit konstituierende Bedeutung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu. Die Länder haben die der Rundfunkfreiheit innewohnende Unabhängigkeit gegenüber dem Gesamtstaat allgemein wie allen Bundesbürgern im Besonderen zu gewährleisten. Letztere Landestreue zeigt sich insbesondere mit Blick auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht nur mit Blick auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verträge. Die Internationalisierung und Globalisierung insbesondere in der Medienwelt verstärkt die Aufmerksamkeit auf die Grundrechtsgewährleistung eines staatsfreien Rundfunks und dessen Organisation sowie deren Bestandskräftigkeit. Zum Verständnis des länderspezifischen Rundfunks stellt sich die Frage, ob die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht besser in der Gestaltungskompetenz des Bundesgesetzgebers liegt.
Title: Bundeskompetenz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk!
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Der Bund wie die Länder sind gegenseitig verpflichtet, „dem Wesen des sie verbindenden verfassungsrechtlichen ‚Bündnisses‘ entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung der wohlverstandenen Belange des Bundes und der Glieder beizutragen“.
Diese dem Grundgesetz verfassungsimmanente Pflicht obliegt auch insbesondere den Ländern hinsichtlich der ihnen gegebenen rundfunkrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen.
Hierzu kommt der Rundfunkfreiheit konstituierende Bedeutung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu.
Die Länder haben die der Rundfunkfreiheit innewohnende Unabhängigkeit gegenüber dem Gesamtstaat allgemein wie allen Bundesbürgern im Besonderen zu gewährleisten.
Letztere Landestreue zeigt sich insbesondere mit Blick auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und nicht nur mit Blick auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verträge.
Die Internationalisierung und Globalisierung insbesondere in der Medienwelt verstärkt die Aufmerksamkeit auf die Grundrechtsgewährleistung eines staatsfreien Rundfunks und dessen Organisation sowie deren Bestandskräftigkeit.
Zum Verständnis des länderspezifischen Rundfunks stellt sich die Frage, ob die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht besser in der Gestaltungskompetenz des Bundesgesetzgebers liegt.
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