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Die integrierende Wirkung der Forschungspolitik der Europäischen Gemeinschaften

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AbstractDreißig Jahre nach dem Inkrafttreten der Römischen Verträge wurde die Forschungs‐ und Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (EG) durch die Erweiterung der Verträge – die „Einheitliche Europäische Akte”︁ ‐ auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt. Heute hat sich die EG mit geringen eigenen Haushaltsmitteln als eine eigenständige, erfolgreiche, kontinentweite Forschungs‐ und Entwicklungsgemeinschaft durchgesetzt. Ursprünglich waren die eigenen Forschungsaktivitäten der EG auf die Euratom‐Gemeinschaft beschränkt. Sie beschäftigt sich mit Fragen der zivilen Nuklearforschung. Von Euratom haben wir vor allem gelernt, wie Gemeinschaftsforschung und nationale Forschung am zweckmäßigsten miteinander zu koordinieren sind. Nach der Energiekrise der siebziger Jahre und nach vielen nationalen Forschungs‐ und Entwicklungsfehlschlägen in mehreren Bereichen trat die Forderung nach der Verbesserung und Sicherung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft und der nachhaltigen Stärkung ihres Innovationspotentials in den Vordergrund des praktischen Interesses. Es setzte sich immer mehr die Einsicht durch, daß die Ressourcen für Forschung und Entwicklung (F und E) EG‐weit gebündelt werden müßten, um im Wettlauf, vornehmlich mit den USA und Japan, bestehen zu können. Dafür war aber neben den nationalen F‐ und E‐Politiken vor allem eine auf Integrationswirkung zielende Gemeinschaftspolitik gefragt. Kohäsionseffekte und ein innergemeinschaftlicher Wissenstransfer gehören daher neben der Einbeziehung kleiner und mittlerer Institute und Unternehmen zu den Schwerpunkten der F‐ und E‐Politik der Gemeinschaft. Zur mehrjährigen Sicherung der Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung und zur Wahrung einer Kontinuität wurden in den achtziger Jahren die Rahmenprogramme beschlossen. Inzwischen ist das dritte Rahmenprogramm mit einer Laufzeit bis 1994 beschlossen. Während 1987 für die F‐ und E‐Politik der Gemeinschaft ca. 1 Mrd. ECU (derzeit gilt: 1 ECU = 2.06 DM) vorgesehen waren, sind es gegenwärtig ca. 1.5 Mrd. ECU, und 1992/1993 dürfte dieser Betrag auf ca. 2 Mrd. ECU pro Jahr ansteigen. Dieser Beitrag beschäftigt sich auch mit der Unterscheidung zwischen grundlagen‐ und anwendungsbezogener Forschung unter Einbeziehung industriepolitischer Gesichtspunkte sowie mit der Abgrenzung zu und Zusammenarbeit mit anderen europaweiten Forschungsgemeinschaften, z. B. Eureka. Darüber hinaus werden die Außenwirkungen der Forschungspolitik, d. h. insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder Staatengemeinschaften, z. B. den USA und Japan, der EFTA und den RGW‐Staaten, angesprochen. Abschließend wird auf die Perspektiven der F‐ und E‐Politik der Europäischen Gemeinschaften in den neunziger Jahren eingegangen.
Title: Die integrierende Wirkung der Forschungspolitik der Europäischen Gemeinschaften
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AbstractDreißig Jahre nach dem Inkrafttreten der Römischen Verträge wurde die Forschungs‐ und Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (EG) durch die Erweiterung der Verträge – die „Einheitliche Europäische Akte”︁ ‐ auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt.
Heute hat sich die EG mit geringen eigenen Haushaltsmitteln als eine eigenständige, erfolgreiche, kontinentweite Forschungs‐ und Entwicklungsgemeinschaft durchgesetzt.
Ursprünglich waren die eigenen Forschungsaktivitäten der EG auf die Euratom‐Gemeinschaft beschränkt.
Sie beschäftigt sich mit Fragen der zivilen Nuklearforschung.
Von Euratom haben wir vor allem gelernt, wie Gemeinschaftsforschung und nationale Forschung am zweckmäßigsten miteinander zu koordinieren sind.
Nach der Energiekrise der siebziger Jahre und nach vielen nationalen Forschungs‐ und Entwicklungsfehlschlägen in mehreren Bereichen trat die Forderung nach der Verbesserung und Sicherung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft und der nachhaltigen Stärkung ihres Innovationspotentials in den Vordergrund des praktischen Interesses.
Es setzte sich immer mehr die Einsicht durch, daß die Ressourcen für Forschung und Entwicklung (F und E) EG‐weit gebündelt werden müßten, um im Wettlauf, vornehmlich mit den USA und Japan, bestehen zu können.
Dafür war aber neben den nationalen F‐ und E‐Politiken vor allem eine auf Integrationswirkung zielende Gemeinschaftspolitik gefragt.
Kohäsionseffekte und ein innergemeinschaftlicher Wissenstransfer gehören daher neben der Einbeziehung kleiner und mittlerer Institute und Unternehmen zu den Schwerpunkten der F‐ und E‐Politik der Gemeinschaft.
Zur mehrjährigen Sicherung der Haushaltsmittel für Forschung und Entwicklung und zur Wahrung einer Kontinuität wurden in den achtziger Jahren die Rahmenprogramme beschlossen.
Inzwischen ist das dritte Rahmenprogramm mit einer Laufzeit bis 1994 beschlossen.
Während 1987 für die F‐ und E‐Politik der Gemeinschaft ca.
1 Mrd.
ECU (derzeit gilt: 1 ECU = 2.
06 DM) vorgesehen waren, sind es gegenwärtig ca.
1.
5 Mrd.
ECU, und 1992/1993 dürfte dieser Betrag auf ca.
2 Mrd.
ECU pro Jahr ansteigen.
Dieser Beitrag beschäftigt sich auch mit der Unterscheidung zwischen grundlagen‐ und anwendungsbezogener Forschung unter Einbeziehung industriepolitischer Gesichtspunkte sowie mit der Abgrenzung zu und Zusammenarbeit mit anderen europaweiten Forschungsgemeinschaften, z.
B.
Eureka.
Darüber hinaus werden die Außenwirkungen der Forschungspolitik, d.
h.
insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder Staatengemeinschaften, z.
B.
den USA und Japan, der EFTA und den RGW‐Staaten, angesprochen.
Abschließend wird auf die Perspektiven der F‐ und E‐Politik der Europäischen Gemeinschaften in den neunziger Jahren eingegangen.

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