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Xi Jinping und die Rechtswissenschaft: Eine nicht nur empirische Untersuchung des Xi-Jinping-Rechtsdenkens

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In Xi Jinpings „neuer Ära“ durchläuft die chinesische Rechtswissenschaft eine tiefgehende Verwandlung. Das „Xi-Jinping- Denken über die Rechtsherrschaft“ (习近平法治思想, nachfolgend „XJP-Rechtsdenken“), welches im November 2020 offiziell verkündet wurde, dominiert mittlerweile die rechtswissenschaftlich-akademischen Veröffentlichungen, Institutionen sowie Bildung in China. Der vorliegende Beitrag unterzieht die Transformation der chinesischen juristischen Forschung und Lehre unter Xi einer kritischen empirischen, sowohl quantitativen als auch qualitativen, Betrachtung. Xi selbst hat einen akademischen juristischen Hintergrund. Allerdings erwarb er seinen Doktor der Rechtswissenschaft an der Tsinghua-Universität, während er in Vollzeit als Gouverneur der Provinz Fujian fungierte. Zudem beschreibt XJPRechtsdenken nicht (nur) Xis persönliches juristisches Gedankengut, sondern vielmehr die offizielle Ideologie des chinesischen Parteistaates in rechtlichen Fragen. Viele externe Beobachter behaupten Wang Huning, den ehemaligen Rechtsdekan der Fudan- Universität, als „Ideologiezar“ und „Gehirn“ hinter dem XJP-Rechtsdenken. Eine entscheidendere Rolle spielen jedoch die oft übersehenen „politischen Rechtsgelehrten“ wie z. B. Zhang Wenxian, Wang Xigen oder Huang Wenyi. Sie halten gleichzeitig Rechtsprofessuren und wichtige Positionen im Wissenschaftsmanagement des Parteistaates, das Einfluss auf individuelle Forscher wie auch Institutionen ausübt, beispielsweise durch die Entscheidung über Fördermittel oder die Genehmigung von Lehrmaterialien. Der Einfluss der offiziellen Seite auf die chinesische Rechtswissenschaft offenbart sich zunächst in der akademischen Veröffentlichungstätigkeit. Erstens reagiert die juristische Forschung in China umgehend auf personelle Veränderungen im Parteistaat: Seit 2013 haben Publikationen zum XJP-Rechtsdenken beinahe exponentiell zugenommen. Allein 2021, in dem auf die offizielle Verkündung des XJP-Rechtsdenkens folgenden Jahr, hat sich ihre Zahl verfünffacht. Im Gegensatz dazu haben neue Veröffentlichungen zu den Rechtstheorien von Xis Vorgängern seit 2014 stark abgenommen und sind z. T. auf null gefallen. Zweitens folgen chinesische Juristen bereitwillig den terminologischen Verschiebungen im offiziellen Diskurs. Als Xi 2017 die neue Ära verkündete, nahmen Rechtswissenschaftler diesen Begriff umgehend auf und nutzten ihn zum Framing ihrer Publikationen. Das Gleiche passierte nach der Verkündung des XJP-Denkens „über die Rechtsherrschaft“ 2021, als die Autoren ihre Begriffswahl umgehend dem neuen Duktus anpassten. Ein weiteres zentrales Standbein des XJP-Rechtsdenkens ist seine Institutionalisierung, z. B. durch die Neuausrichtung der Chinesischen Juravereinigung oder durch die Gründung von Forschungszentren. Am bedeutendsten erscheint jedoch Xis Einfluss auf die juristische Bildung, denn die jetzige Bildung prägt das künftige Verständnis der Rechtsherrschaft durch die junge Generation. Seit 2021/22 müssen alle Studenten der Rechtswissenschaft und verwandter Fächer Pflichtkurse im XJP-Rechtsdenken belegen. Zudem sollen Xis Gedanken sämtliche Jurakurse in allen Rechtsgebieten „durchdringen“. Gleiches gilt für die juristische Berufsaus- und -weiterbildung. Die Umsetzung dieser Veränderungen in der Ausbildung verlangt, dass auch die Ausbilder selbst Xis Denken hinreichend kennen. Daher werden alle Rechtsprofessoren und -dozenten „gebeten“, Fortbildungskurse im XJP-Rechtsdenken zu belegen und sogar eine Prüfung darin abzulegen. Dies soll Rechtslehrer wie auch -schüler in „feste Gläubige“, „vertiefte Lerner“, „aktive Verbreiter“, und „vorbildhafte Umsetzer“ von Xis juristischer Ideologie verwandeln. Zusätzlich zielt Xi auf die Bekanntmachung seines Rechtsdenkens durch pufa (普法), die Verbreitung von juristischen Grundkenntnissen in der allgemeinen Bevölkerung. Die hiesige empirische Analyse zeigt: Die chinesische akademische Rechtswissenschaft ist viel politisierter als ihre Pendants in liberal-konstitutionalistischen Rechtsordnungen. In Xis „neuer Ära“ nämlich werden das Recht und die Wissenschaft – und darum auch die Rechtswissenschaft – mit der bzw. in die Politik „integriert“. Daher spiegelt sich Xis überragende persönliche Machtstellung, in Verbindung mit seiner expliziten Betonung rechtlicher Fragestellungen, unmittelbar in der überragenden wissenschaftlichen Stellung des XJP-Rechtsdenkens in der gegenwärtigen chinesischen Jurisprudenz wider.
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Title: Xi Jinping und die Rechtswissenschaft: Eine nicht nur empirische Untersuchung des Xi-Jinping-Rechtsdenkens
Description:
In Xi Jinpings „neuer Ära“ durchläuft die chinesische Rechtswissenschaft eine tiefgehende Verwandlung.
Das „Xi-Jinping- Denken über die Rechtsherrschaft“ (习近平法治思想, nachfolgend „XJP-Rechtsdenken“), welches im November 2020 offiziell verkündet wurde, dominiert mittlerweile die rechtswissenschaftlich-akademischen Veröffentlichungen, Institutionen sowie Bildung in China.
Der vorliegende Beitrag unterzieht die Transformation der chinesischen juristischen Forschung und Lehre unter Xi einer kritischen empirischen, sowohl quantitativen als auch qualitativen, Betrachtung.
Xi selbst hat einen akademischen juristischen Hintergrund.
Allerdings erwarb er seinen Doktor der Rechtswissenschaft an der Tsinghua-Universität, während er in Vollzeit als Gouverneur der Provinz Fujian fungierte.
Zudem beschreibt XJPRechtsdenken nicht (nur) Xis persönliches juristisches Gedankengut, sondern vielmehr die offizielle Ideologie des chinesischen Parteistaates in rechtlichen Fragen.
Viele externe Beobachter behaupten Wang Huning, den ehemaligen Rechtsdekan der Fudan- Universität, als „Ideologiezar“ und „Gehirn“ hinter dem XJP-Rechtsdenken.
Eine entscheidendere Rolle spielen jedoch die oft übersehenen „politischen Rechtsgelehrten“ wie z.
B.
Zhang Wenxian, Wang Xigen oder Huang Wenyi.
Sie halten gleichzeitig Rechtsprofessuren und wichtige Positionen im Wissenschaftsmanagement des Parteistaates, das Einfluss auf individuelle Forscher wie auch Institutionen ausübt, beispielsweise durch die Entscheidung über Fördermittel oder die Genehmigung von Lehrmaterialien.
Der Einfluss der offiziellen Seite auf die chinesische Rechtswissenschaft offenbart sich zunächst in der akademischen Veröffentlichungstätigkeit.
Erstens reagiert die juristische Forschung in China umgehend auf personelle Veränderungen im Parteistaat: Seit 2013 haben Publikationen zum XJP-Rechtsdenken beinahe exponentiell zugenommen.
Allein 2021, in dem auf die offizielle Verkündung des XJP-Rechtsdenkens folgenden Jahr, hat sich ihre Zahl verfünffacht.
Im Gegensatz dazu haben neue Veröffentlichungen zu den Rechtstheorien von Xis Vorgängern seit 2014 stark abgenommen und sind z.
T.
auf null gefallen.
Zweitens folgen chinesische Juristen bereitwillig den terminologischen Verschiebungen im offiziellen Diskurs.
Als Xi 2017 die neue Ära verkündete, nahmen Rechtswissenschaftler diesen Begriff umgehend auf und nutzten ihn zum Framing ihrer Publikationen.
Das Gleiche passierte nach der Verkündung des XJP-Denkens „über die Rechtsherrschaft“ 2021, als die Autoren ihre Begriffswahl umgehend dem neuen Duktus anpassten.
Ein weiteres zentrales Standbein des XJP-Rechtsdenkens ist seine Institutionalisierung, z.
B.
durch die Neuausrichtung der Chinesischen Juravereinigung oder durch die Gründung von Forschungszentren.
Am bedeutendsten erscheint jedoch Xis Einfluss auf die juristische Bildung, denn die jetzige Bildung prägt das künftige Verständnis der Rechtsherrschaft durch die junge Generation.
Seit 2021/22 müssen alle Studenten der Rechtswissenschaft und verwandter Fächer Pflichtkurse im XJP-Rechtsdenken belegen.
Zudem sollen Xis Gedanken sämtliche Jurakurse in allen Rechtsgebieten „durchdringen“.
Gleiches gilt für die juristische Berufsaus- und -weiterbildung.
Die Umsetzung dieser Veränderungen in der Ausbildung verlangt, dass auch die Ausbilder selbst Xis Denken hinreichend kennen.
Daher werden alle Rechtsprofessoren und -dozenten „gebeten“, Fortbildungskurse im XJP-Rechtsdenken zu belegen und sogar eine Prüfung darin abzulegen.
Dies soll Rechtslehrer wie auch -schüler in „feste Gläubige“, „vertiefte Lerner“, „aktive Verbreiter“, und „vorbildhafte Umsetzer“ von Xis juristischer Ideologie verwandeln.
Zusätzlich zielt Xi auf die Bekanntmachung seines Rechtsdenkens durch pufa (普法), die Verbreitung von juristischen Grundkenntnissen in der allgemeinen Bevölkerung.
Die hiesige empirische Analyse zeigt: Die chinesische akademische Rechtswissenschaft ist viel politisierter als ihre Pendants in liberal-konstitutionalistischen Rechtsordnungen.
In Xis „neuer Ära“ nämlich werden das Recht und die Wissenschaft – und darum auch die Rechtswissenschaft – mit der bzw.
in die Politik „integriert“.
Daher spiegelt sich Xis überragende persönliche Machtstellung, in Verbindung mit seiner expliziten Betonung rechtlicher Fragestellungen, unmittelbar in der überragenden wissenschaftlichen Stellung des XJP-Rechtsdenkens in der gegenwärtigen chinesischen Jurisprudenz wider.

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