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Abfallvermeidung und Produktverantwortlichkeit
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AbstractFür die kommenden Jahre ist in den Industriestaaten mit vermehrten Entsorgungsschwierigkeiten zu rechnen, so daß kurzfristig eine Verschärfung der Auflagen und eine Erhöhung der Kosten für die Abfallbeseitigung erwartet werden können.Im Sinne der Umweltschonung wie auch im Sinne der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist es daher sinnvoll und mittelfristig unumgänglich, auf breitester Basis Material‐ und Werkstofftechniken als Recycling‐Techniken zu konzipieren und umzustellen: Dies nicht etwa wegen mangelnder Ressourcen, sondern wegan mangelnder Entsorgungsmöglichkeiten. Eine solche Entwicklung wird dadurch erzwungen werden, daß jeder Produzent die Verantwortung für sein Produkt auch über dessen Nutzungsdauer hinaus wahrzunehmen haben wird. Sie zeichnet sich bereits jetzt ab mit der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof, der die Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB sowohl auf Produktionsabfälle ausgedehnt, als auch im Sinne einer Produktbeobachtungspflicht interpretiert hat.Ergänzend hierzu treten die Bestimmungen des §14 (2) Abfallgesetz, durch welche die Erhebung eines Zwangspfandes und die Ausweisung von Rücknahmeverpflichtungen zum Zwecke der Vermeidung von Abfällen in das Ermessen der Bundesregierung gestellt werden.Langfristig entspricht dies einer Dezentralisierung der Entsorgungsaufgaben und einer Rückprojektion der Entsorgungsverantwortung auf die betriebliche Ebene. In der Materialforschung und Werkstofftechnik werden unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortlichkeit deshalb in Zukunft die Rückführeigenschaften der Materialien im Vordergrund stehen, sowohl im Sinne von Rückfürlogistik als auch im Sinne von Rückführbarkeit in den technischen und in den natürlichen Kreislauf.
Title: Abfallvermeidung und Produktverantwortlichkeit
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AbstractFür die kommenden Jahre ist in den Industriestaaten mit vermehrten Entsorgungsschwierigkeiten zu rechnen, so daß kurzfristig eine Verschärfung der Auflagen und eine Erhöhung der Kosten für die Abfallbeseitigung erwartet werden können.
Im Sinne der Umweltschonung wie auch im Sinne der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist es daher sinnvoll und mittelfristig unumgänglich, auf breitester Basis Material‐ und Werkstofftechniken als Recycling‐Techniken zu konzipieren und umzustellen: Dies nicht etwa wegen mangelnder Ressourcen, sondern wegan mangelnder Entsorgungsmöglichkeiten.
Eine solche Entwicklung wird dadurch erzwungen werden, daß jeder Produzent die Verantwortung für sein Produkt auch über dessen Nutzungsdauer hinaus wahrzunehmen haben wird.
Sie zeichnet sich bereits jetzt ab mit der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof, der die Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB sowohl auf Produktionsabfälle ausgedehnt, als auch im Sinne einer Produktbeobachtungspflicht interpretiert hat.
Ergänzend hierzu treten die Bestimmungen des §14 (2) Abfallgesetz, durch welche die Erhebung eines Zwangspfandes und die Ausweisung von Rücknahmeverpflichtungen zum Zwecke der Vermeidung von Abfällen in das Ermessen der Bundesregierung gestellt werden.
Langfristig entspricht dies einer Dezentralisierung der Entsorgungsaufgaben und einer Rückprojektion der Entsorgungsverantwortung auf die betriebliche Ebene.
In der Materialforschung und Werkstofftechnik werden unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortlichkeit deshalb in Zukunft die Rückführeigenschaften der Materialien im Vordergrund stehen, sowohl im Sinne von Rückfürlogistik als auch im Sinne von Rückführbarkeit in den technischen und in den natürlichen Kreislauf.
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